VW-Abgasskandal Kronzeugen müssen sich sputen
Das von VW wegen der Abgasmanipulationen aufgesetzte Amnestieprogramm ist befristet worden. Nur noch bis Ende November können nach Informationen von NDR, WDR und SZ Mitarbeiter bei einem Geständnis ihren Job retten. So will der Konzern den Aufklärungsdruck erhöhen.
Wer auspacke, habe nichts zu befürchten - nach diesem Motto hatte VW erst kürzlich das Amnestieprogramm gestartet. Der Konzern will geständige Mitarbeiter, die an den Manipulationen beteiligt gewesen sind, weder rausschmeißen noch auf Schadenersatz verklagen. Dies soll allerdings nur für kurze Zeit gelten. Ende November ist Schluss. Aus Konzernkreisen heißt es, man erhoffe sich dadurch möglichst schnell Klarheit. Es war auch überlegt worden, die Frist um einen Monat zu verlängern. Dies wurde aber offenbar verworfen.
Ein Grund für die Entscheidung könnte der Druck aus den USA sein. Manche befürchten, dass die dortigen Behörden ungeduldig werden könnten, sollte VW bei seinen internen Ermittlungen nicht bald Ergebnisse liefern.
Ermutigende erste Erfahrungen mit Amnestieprogramm
Insgesamt ist die Konzernspitze aber offenbar zufrieden mit dem Auftakt des Amnestieprogramms. Erste Erfahrungen seien ermutigend, heißt es aus Konzernkreisen. Viele Mitarbeiter, die an den Manipulationen beteiligt gewesen seien, hätten sich zunächst aus Angst um ihre Jobs zurückgehalten. Jetzt laufe es besser. Das Amnestieprogramm gilt demnach jedoch nicht für den Vorstand und die Ebenen direkt darunter. Manager, die in die Affäre verwickelt sind, sollen nicht geschont werden.
Vorbilder für das Amnestieprogramm sind ähnliche Maßnahmen bei Siemens und der VW-Tochter MAN. Bei ihnen ging es um die Aufklärung von Schmiergeldaffären. Mitarbeitern unterhalb der obersten Führungsebenen wurde dort ebenfalls angeboten, dass sie ihren Job behalten könnten und keinen Schadenersatz bezahlen müssten. Bei einem solchen von einem Unternehmen aufgesetzten Programm kann jedoch keine komplette Straffreiheit versprochen werden. Es drohen weiter mögliche Justizverfahren. Allerdings honorieren in der Regel auch Staatsanwälte und Richter Geständnisse.