Angeklagte Ajay und Namrata Hinduja mit Anwalt Robert Assael (r.).

Vorwurf des Menschenhandels Reichste Familie Großbritanniens vor Gericht

Stand: 19.06.2024 14:22 Uhr

Mit ihrem Milliardenvermögen stehen die Hindujas an der Spitze der reichsten Familien Großbritanniens. In der Schweiz müssen sich nun vier Familienmitglieder vor Gericht verantworten, weil sie indische Angestellte ausgebeutet haben sollen.

Vier Mitglieder der reichsten Familie Großbritanniens, den Hindujas, stehen in der Schweiz vor Gericht. Ihnen wird Ausbeutung und Menschenhandel vorgeworfen.

Der Familie gehört unter anderem eine Villa in einer wohlhabenden Gegend in Genf, in dem Angestellte aus Indien gearbeitet haben. Prakash und Kamal Hinduja werden dabei zusammen mit ihrem Sohn Ajay und dessen Frau Namrata beschuldigt, ihren indischen Angestellten die Pässe weggenommen und ihnen teilweise nur acht Dollar für 18-Stunden-Tage gezahlt zu haben, wie die BBC berichtet.

Beschuldigte bestreiten die Vorwürfe

Der Hinduja-Familie gehört der globale Mischkonzern Hinduja Group, der an Unternehmen in Branchen wie Mobilität, Medien, Infrastruktur oder Energie beteiligt ist. Laut der Sunday-Times-Reichenliste von 2024 verfügt die Hinduja-Familie über ein Vermögen von schätzungsweise 37 Milliarden Pfund (44 Milliarden Euro) und steht damit an der Spitze der reichsten Familien in Großbritannien.

Der BBC zufolge wurde vergangene Woche zwar eine finanzielle Einigung wegen der Vorwürfe der Ausbeutung erzielt, das Verfahren wegen mutmaßlichen Menschenhandels läuft jedoch weiter. Der Vorwurf, dass den Angestellten die Pässe weggenommen wurden, wiegt schwer und könnte vor Gericht als Menschenhandel gewertet werden. Die Beschuldigten bestreiten die Anschuldigungen.

"Mehr für den Hund ausgegeben als für den Angestellten"

Der Genfer Staatsanwalt Yves Bertossa fordert mehrjährige Haftstrafen und eine Entschädigung in Millionenhöhe. "Sie haben mehr für einen Hund ausgegeben als für einen ihrer Angestellten", sagte Bertossa nach einem Bericht der Agentur Bloomberg am Montag im Gericht. Während eine der Angestellten zeitweise nur sieben Schweizer Franken für einen Arbeitstag von 18 Stunden erhalten habe, habe die Familie im Jahr 8.584 Franken für ihren Hund ausgegeben, so Bertossa.

Die Familie wies die Behauptungen zurück, Anwälte verwiesen auf Aussagen von Angestellten, dass diese mit Respekt und Würde behandelt worden seien. Das niedrige Gehalt, das nicht explizit bestritten wurde, müsse im Kontext gesehen werden. Demnach hätten die Angestellten auch freie Verpflegung und Unterkunft erhalten.

Das Gehalt könne nicht auf das reduziert werden, was in bar bezahlt worden sei, so eine Anwältin der Familie. "Wenn sie sich hinsetzen, um mit den Kindern einen Film zu schauen, kann das als Arbeit betrachtet werden? Ich denke nicht", sagte sie.

Staatsanwalt fordert mehrere Jahre Haft

Rechtsvertreter der Familie argumentierten außerdem, eine der Arbeiterinnen habe die Bezahlung in Genf als gut angesehen verglichen mit dem, was sie in Indien verdiente. Die Frau sei freiwillig nach Genf gekommen und immer wieder zurückgekehrt. Anwälte der Familie sagten zudem, dass die Familienmitglieder nicht bei der Einstellung des Personals involviert gewesen seien.

Die Staatsanwaltschaft forderte fünfeinhalb Jahre Gefängnisstrafe für das ältere Paar. Für den Sohn und dessen Frau fordert Bertossa jeweils vier Jahre und sechs Monate Haft. Zudem sollen 3,5 Millionen Franken als Entschädigung an das Personal gezahlt werden.