EU stellt Zinsmanipulation unter Strafe Mindestens vier Jahre Haft - europaweit
Die EU reagiert auf die Skandale um manipulierte Zinssätze und verschärft die Strafen. Für solche Betrügereien sowie für Insiderhandel droht künftig EU-weit Gefängnis. Nach der neuen Richtlinie werden auch Anstiftung oder Beihilfe zum Straftatbestand.
Betrügerische Bank-Manager müssen künftig in allen EU-Staaten mit Haftstrafen rechnen. Nach den jüngsten Skandalen um manipulierte Referenzzinssätze wie Libor und Euribor stellt die EU solche Tricksereien und Insiderhandel generell unter Strafe. Es drohen EU-weit Geldbußen sowie Höchststrafen, die mindestens vier Jahre Haft betragen sollen. Neben der Manipulation selbst wird auch die Anstiftung oder Beihilfe dazu zum Straftatbestand.
Eine entsprechende Neuregelung verabschiedete Europaparlament mit sehr großer Mehrheit. Der Rat, in dem die 28 EU-Staaten vertreten ist, hatte die Richtlinie bereits gebilligt, die damit in Kürze in Kraft treten kann.
Die neue Regelung legt Mindestgrenzen für das Höchststrafmaß fest. Die Staaten dürfen das Strafmaß selbst fixieren und können dabei nach eigenem Ermessen die EU-Vorgaben überschreiten. Bislang regeln die 28 EU-Länder das ganz unterschiedlich; einige Staaten bestrafen Insiderhandel gar nicht strafrechtlich. Dadurch konnten Betrüger Schlupflöcher ausnutzen. Die EU-Staaten haben nun bis Mitte 2016 Zeit zur Umsetzung.
Mit den Sanktionen reagiert die EU auf die Skandale, bei denen Banken aus Europa und den USA jahrelang Zinssätze zu ihren Gunsten manipuliert hatten, um Handelsgewinne einzustreichen. Dabei ging es um Referenzzinssätze wie den Euribor (Brüssel), den Libor (London) und den Tibor (Tokio). Die EU-Kommission hatte daher im Dezember vergangenen Jahres gegen sechs Institute - darunter die Deutsche Bank - eine Kartellstrafe in Rekordhöhe von 1,7 Milliarden Euro verhängt.
Auch wer Insider-Informationen zur persönlichen Bereicherung nutzt, muss mit Gefängnis rechnen. Die EU-Staaten sollen dafür Höchststrafen vorsehen, die nicht unter zwei Jahren Haft liegen. Zudem will die EU die Geldstrafen europaweit angleichen. Für einzelne Personen soll das maximale Bußgeld nicht unter fünf Millionen Euro liegen. Der Vorschlag ist Teil des EU-Gesetzespakets zur besseren Kontrolle der Finanzmärkte.
Die EU-Kommission begrüßte das Parlamentsvotum. "Heute sendet die EU eine klare Botschaft aus: Es darf null Toleranz für Betrüger an den Finanzmärkten geben", schrieben EU-Justizkommissarin Viviane Reding und EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier in einer gemeinsamen Erklärung.