Gutachten von Seegerichtshof Inselstaaten haben Recht auf mehr Klimaschutz
Der Internationale Seegerichtshof hat den Anspruch kleiner Inselstaaten auf mehr Klimaschutz bestätigt. Eine Gruppe von neun Inselstaaten hatte das Gutachten angestrengt, da sie der steigende Meeresspiegel bedroht.
Der Internationale Seegerichtshof in Hamburg hat ein Gutachten zur Frage vorgelegt, inwiefern Staaten durch internationales Recht zu stärkeren Maßnahmen im Kampf gegen den Klimawandel verpflichtet sind. Angestrengt hat das Gutachten eine Gruppe von neun kleinen Inselstaaten im Pazifik und der Karibik, die sich durch den aufgrund der Erderwärmung steigenden Meeresspiegel in ihrer Existenz bedroht sehen.
Der Gerichtshof stellte in seiner Stellungnahme fest, dass von Menschen verursachte Treibhausgase eine Verschmutzung der Meere darstellen. Die Staaten seien nach dem UN-Seerechtsabkommen verpflichtet, Maßnahmen gegen die Verschmutzung durch Treibhausgase zu ergreifen.
Andere Abkommen, wie das Pariser Klimaschutzabkommen, würden sie davon nicht entbinden. Im Pariser Abkommen ist eine Begrenzung der Erderwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts auf "deutlich unter" zwei Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter vorgesehen - angestrebt werden 1,5 Grad.
Gutachten nicht bindend
Das Gutachten ist zwar nicht bindend, die Vertragsstaaten, darunter auch Deutschland, können auf dessen Grundlage aber zu einer Änderung ihrer Klimaschutzgesetzgebung verpflichtet werden. Zu der Gruppe von neun Inselstaaten, die das Gericht angerufen hatten, gehören unter anderem die Bahamas, Tuvalu, Antigua und St. Vinzent.