Neubesetzung der EU-Kommission Kandidatin aus Bulgarien gibt auf

Stand: 19.01.2010 11:29 Uhr

Die bulgarische Kandidatin für einen Posten in der EU-Kommission, Schelewa, hat ihre Kandidatur zurückgezogen. Schelewa sollte Kommissarin für Humanitäre Hilfe werden. Sie soll Angaben zu Nebentätigkeiten verschwiegen haben. Im Gespräch als Nachfolgerin ist nun Weltbank-Vizepräsidentin Georgiewa.

Bulgarien hat seine Kandidatin für die EU-Kommission, Außenministerin Rumjana Schelewa, zurückgezogen. Es sei klar geworden, dass der für die Anhörung Schelewas federführende Entwicklungsausschuss im Europäischen Parlament gegen die Bulgarin stimmen würde.

Schelewa war im Europäischen Parlament auf massive Kritik gestoßen, weil sie Angaben zu Nebentätigkeiten währen ihrer Zeit als Europaabgeordnete und jetzt wieder verschwiegen haben soll. Zudem halten sich die Gerüchte, dass Schelewas Ehemann in Mafia-Geschäfte verstrickt sein soll. Auch die fachliche Eignung der 40-jährigen, die als Kommissarin für Humanitäre Hilfe vorgeschlagen war, war von Sozialisten und Grünen im Europaparlament in Zweifel gezogen worden.

Auf der Suche nach einer Nachfolgerin

Der Fraktionschef der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) im Europaparlament, Joseph Daul, bedauerte die Entscheidung. Die Anschuldigungen gegen Schelewa seien falsch. Die Bulgarin sei Opfer eines "politischen Kleinkriegs" geworden. Kommisionspräsident José Manuel Barroso sagte, er habe die Entscheidung "zur Kenntnis" genommen. Bulgariens Regierungschef Bojko Borissow habe die bisherige Weltbank-Vizepräsidentin Kristalina Georgiewa als Nachfolgerin nominiert. Er wolle Georgiewa "so rasch wie möglich treffen", sagte Barroso. Kommissionsmitglieder können nur im Einvernehmen mit ihm ernannt werden.

Neues Team soll am 1. Februar stehen

Barroso will die Arbeit mit seinem neuen Team eigentlich am 1. Februar aufnehmen. Zuvor ist aber die Zustimmung des Plenums des Europaparlaments erforderlich. Die eigentlich für den 26. Januar vorgesehene Abstimmung soll nun verschoben werden.

EU-Kommissare Anhörungen EU-Parlament
Jeder der 27 EU-Staaten benennt einen Kandidaten für die EU-Kommission. Danach entscheidet der EU-Kommissionspräsident in Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten über die Ressortverteilung und schlägt die Kandidaten dem EU-Parlament vor. Die Eignung der Anwärter prüfen die Ausschüsse der jeweiligen Ressorts des EU-Parlaments. Die Abgeordneten können die EU-Kommission als Ganzes ablehnen, wenn sie mit einzelnen Kandidaten nicht einverstanden sind. Der EU-Kommissionspräsident wird auf Vorschlag der Mitgliedsländer direkt vom Parlament gewählt. Eine Begrenzung des Gremiums auf weniger Kommissare scheiterte in den Verhandlungen über den jetzt geltenden Vertrag von Lissabon, sodass bei der Aufnahme weiterer Länder die Zahl der Ressorts von derzeit 26 noch weiter steigen wird. Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre.