Führerscheine im europäischen Scheckkartenformat.
Player: audioFührerscheinentzug unter bestimmten Umständen bald europaweit gültig

Bei schweren Verstößen Fahrverbote sollen in der gesamten EU gelten

Stand: 26.03.2025 07:05 Uhr

Wer im EU-Ausland schwere Verkehrsverstöße begeht, könnte bald mit europaweit geltenden Fahrverboten belegt werden. Dazu sollen die Behörden Informationen untereinander austauschen.

Bei schweren Verkehrsverstößen sollen Fahrverbote nach dem Willen der Europäischen Union bald europaweit gelten. Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich vorläufig darauf geeinigt, dass die von einem Mitgliedsland verhängten Fahrverbote auch in dem Land gelten, in dem der Führerschein ausgestellt wurde. Das Land, das den Führerschein ausgestellt hat, muss das Fahrverbot dann EU-weit durchsetzen.

Bislang kann meist nur das EU-Land vollständig den Führerschein entziehen, in dem die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Bei Verkehrsdelikten in anderen Staaten gelten ein dauerhafter Entzug oder vorübergehende Fahrverbote nur dort, wo die Strafe verhängt wurde. Die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister der Europäischen Union hatten sich im vergangenen Dezember bereits mit dem Thema befasst.

Voraussetzung: Mindestens drei Monate Fahrverbot

Die Neuregelung soll bei schweren Delikten wie Trunkenheit am Steuer, hohen Geschwindigkeitsverstößen oder Unfällen mit Todesfolge greifen. Voraussetzung ist, dass der Mitgliedstaat des Verstoßes eine mindestens dreimonatige Fahrpause verhängt und alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind. In Zukunft sollen die Behörden Informationen zu schweren Verstößen untereinander austauschen.

Die "klareren und zeitgerechteren" Kriterien für den Führerscheinentzug schützten nicht nur "verantwortungsbewusste Fahrer, sondern auch die gesamte Bevölkerung", sagte der Europaabgeordnete Matteo Ricci. Zuvor hatten sich das EU-Parlament und die Mitgliedsländer bereits unter anderem auf die Einführung des digitalen Führerscheins in der gesamten EU bis 2030 geeinigt. Damit die Änderungen in Kraft treten können, müssen der Rat und das Parlament die Vorhaben noch formell annehmen, das gilt jedoch als Formsache.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 26. März 2025 um 08:00 Uhr.