Umstrittene Justizreform EU-Kommission beantragt Verfahren gegen Polen
Zwei Jahre schwelt schon der Streit zwischen Brüssel und Warschau über die Justizreform in Polen. Nun hat die EU-Kommission Ernst gemacht und ein Sanktionsverfahren gegen das Land beantragt. Die Behörde sieht die Rechtsstaatlichkeit gefährdet.
Die EU-Kommission will Polen an den Pranger stellen. Wenige Tage vor Weihnachten hat die Behörde ihre Drohung wahrgemacht und ein Sanktionsverfahren nach Artikel 7 gegen das Mitgliedsland in Gang gesetzt.
Vorausgegangen war ein zweijähriger Dauerstreit über die weitreichenden Justizreformen, die die rechtsnationale PiS-Partei gegen den erklärten Ratschlag Brüssels durchgeführt hat. Sie verstoßen nach Ansicht von EU-Juristen und der sogenannten "Venedig-Kommission" des Europarats gegen das Rechtsstaatsprinzip, weil sie die verfassungsmäßige Gewaltenteilung untergraben und die Unabhängigkeit der polnischen Justiz in Frage stellen.
Die Kommission sieht darin die Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der im EU-Vertrag verankerten Grundwerte. Die polnische Seite hat sich bisher stets geweigert, auf die Einwände der Staatengemeinschaft einzugehen.
Brüssel weiter gesprächsbereit
Trotz der Entscheidung für ein Strafverfahren bleibt die EU-Kommission gesprächsbereit: Behördenchef Jean-Claude Juncker betonte, man befinde sich "nicht im Krieg" und werde auch "nicht alle Brücken zu Polen abbrechen". Es sei vielmehr ein schwieriger Prozess, der sich am Ende hoffentlich als Annäherungsprozess herausstelle.
"Ich nehme die Entscheidung mit Gelassenheit zur Kenntnis", sagte Polens Justizminister und Generalstaatsanwalt Zbigniew Ziobro nach dem Beschluss der EU-Kommission. Ziobro, der durch bereits geltende und teils geplante Gesetze weitreichende Befugnisse über die Justiz erhält, wies die Vorwürfe zurück und betonte, Polen sei ein rechtsstaatliches Land.
Das Verfahren nach Artikel 7 gilt als schärfste Maßregelung gegen einen Mitgliedsstaat, es wurde bisher aber nie angewandt. Diplomaten sprechen deshalb auch von der "Atombombe" im EU-Recht. Im Extremfall droht der zeitweise Entzug von Sitz und Stimme im Rat. Die Hürden dafür sind allerdings hoch.
Für eine offizielle Abmahnung Polens ist eine Vier-Fünftel-Mehrheit der Mitgliedsstaaten nötig, also 22 Länder. Auch das EU-Parlament muss zustimmen. Erst in einem zweiten Schritt könnte man der Regierung in Warschau das Stimmrecht entziehen. Dafür bräuchte man allerdings Einstimmigkeit; und Ungarns Premier Viktor Orban hat schon angekündigt, dass er sich daran nicht beteiligen werde.