Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung EuGH verurteilt Schweden zu Geldstrafe
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Schweden zu einer Geldstrafe von drei Millionen Euro verurteilt. Das Land hatte die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung nicht fristgerecht umgesetzt. Das Urteil ist auch für Deutschland von Bedeutung.
In Europa müssen sämtliche Verbindungsdaten von Telefon- und Internetnutzern für sechs Monate gespeichert werden. Die Daten sollen bei der Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus helfen. Aber Schweden tat sich aus Datenschutzgründen schwer mit dieser Richtlinie. Erst 2012 - fünf Jahre zu spät - wurden die Bestimmungen in nationales Recht umgesetzt. Und auch erst, nachdem die EU-Kommission das Land verklagt und vor dem EuGH in einem ersten Urteil Recht bekommen hatte.
Pauschalstrafe von drei Millionen Euro
Wegen dieser Verzögerung muss Schweden nun noch eine Pauschalstrafe in Höhe von drei Millionen Euro zahlen. Die Europarichter begründeten das mit der erheblichen Dauer der Vertragsverletzung und dem potenziellen Schaden für Einzelne und für die Gesellschaft, der durch die unterlassene Vorratsdatenspeicherung entstanden ist.
Die Regierung in Stockholm hatte als Rechtfertigung die sehr kontroverse politische Debatte über Sinn und Unsinn der Vorratsdatenspeicherung ins Feld geführt. Dies ließen die Europarichter aber nicht gelten: Ein Mitgliedsstaat könne sich nicht auf innere Schwierigkeiten berufen, wenn er Verpflichtungen aus dem europäisches Recht nicht nachkomme.
Deutschland hat Richtlinie noch nicht umgesetzt
Das Urteil dürfte in Berlin mit großem Interesse zur Kenntnis genommen werden. Denn die Bundesrepublik hat die Richtlinie - als einziges EU-Land - immer noch nicht umgesetzt. Ein erstes Gesetz ist 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Seitdem kann sich die schwarz-gelbe Koalition nicht auf einen neuen Text einigen.
FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist prinzipiell gegen die Vorratsdatenspeicherung, weil sie ohne Anlass und verdachtsunabhängig erfolgen soll. Die EU-Kommission hat daher Deutschland im vergangenen Jahr verklagt und beim EuGH ein Zwangsgeld in Höhe von über 300.000 Euro pro Tag beantragt. Das wären immerhin über 100 Millionen Euro im Jahr. Das Urteil im deutschen Fall ist erst im nächsten Jahr zu erwarten.