Eingabe von Abgeordneten Bundestag soll über AfD-Verbotsantrag abstimmen
Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten hat Bundestagspräsidentin Bas einen Antrag auf ein Verbotsverfahren gegen die AfD übergeben. Angesichts der vorgezogenen Wahl unterstreicht Mitinitiator Wanderwitz die Dringlichkeit eines Verbots.
Ein von mehr als 100 Abgeordneten des Bundestages unterschriebener Antrag auf ein Verbotsverfahren gegen die AfD ist Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) übergeben worden. Das geht aus Informationen des ARD-Hauptstadtstudios sowie des ZDF hervor. Mit dem Antrag soll der Bundestag ein Verfahren beginnen, damit das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die AfD sich an die Verfassung hält.
Die unterzeichnenden Abgeordneten entstammen demnach unterschiedlichen Fraktionen. Wie der Parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Till Steffen, auf dem Portal X mitteilte, haben bereits 113 Abgeordnete den Antrag unterschrieben, darunter 50 Mitglieder seiner Fraktion.
Dringlichkeit wegen vorgezogener Wahl
Die Idee, die AfD zu verbieten, ist nicht unumstritten. Viele befürchten, dass der Nachweis der Verfassungsfeindlichkeit schwer zu erbringen sei. Einige Abgeordnete der Grünen rund um die Abgeordnete Renate Künast haben deshalb angekündigt, einen Gegenantrag einzubringen, um eine vorherige gründliche Prüfung der möglichen Verfassungswidrigkeit zu erreichen. Zunächst solle Bundestagspräsidentin Bas Gutachter beauftragen, um die Erfolgsaussichten eines Verbots zu bewerten.
Der Mitinitiator des Antrags, der Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz, hatte angesichts bevorstehender Neuwahlen zuvor auf die Dringlichkeit des Verbots der AfD durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hingewiesen. "Es muss jetzt schnell gehen", sagte Wanderwitz vor Kurzem dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Chancengleichheit der Parteien in Gefahr
Thomas Haldenwang, der bisherige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, hatte ursprünglich für dieses Jahr eine Neubewertung der AfD angekündigt. Wegen der vorgezogenen Wahl wird sich die jetzt wohl verschieben. Grund dafür ist die Chancengleichheit der Parteien. Je näher eine Entscheidung über die Einstufung einer Partei an den Termin für eine Bundestagswahl rückt, desto eher ist eine Verletzung der Chancengleichheit der Parteien zu befürchten.
Bei der Neubewertung und einer möglichen Hochstufung der AfD von einem bloßen Verdachtsfall zu "gesichert extremistisch und verfassungsfeindlich" spielten, so Haldenwang, auch die Ereignisse im neuen Thüringer Landtag eine Rolle. Die AfD hatte dort bei der ersten Sitzung nach der Landtagswahl Chaos ausgelöst und die Wahl eines Landtagspräsidenten verzögert.
Mit Informationen von Dietrich Karl Mäurer, ARD-Hauptstadtstudio.