Bundesgerichtshof Urteil gegen Zschäpe und NSU-Helfer rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Rechtsterroristin Zschäpe und der beiden NSU-Helfer Wohlleben und Holger G. verworfen. Die Verurteilung der drei durch das Oberlandesgericht München aus Jahr 2018 ist damit rechtskräftig.
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, muss lebenslang in Haft bleiben. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revision gegen ihre Verurteilung wegen zehnfachen Mordes und weiterer schwerer Straftaten in allen wesentlichen Punkten als offensichtlich unbegründet zurück. Die Richter verwarfen ihre Revision mit schriftlichem Beschluss und strichen nur eine Einzelstrafe, wie das Karlsruher Gericht mitteilte.
Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, so dass eine Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist.
Auch die Verurteilung von zwei Mitangeklagten, Ralf Wohlleben und Holger G., zu mehrjährigen Freiheitsstrafen wegen Beihilfe zu den Morden beziehungsweise Unterstützung des rechtsextremistischen Nationalsozialistischen Untergrunds bestätigte der BGH.
Fahndungsbilder des NSU (Archiv)
Zehn Morde zwischen 2000 und 2007
Zschäpe hatte fast 14 Jahre mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt. In dieser Zeit ermordeten die Männer acht türkischstämmige und einen griechischstämmigen Kleinunternehmer sowie eine Polizistin. 2011 nahmen sie sich das Leben, um der drohenden Festnahme zu entgehen. Zschäpe zündete die gemeinsame Wohnung an, verschickte ein Bekennervideo und stellte sich.
Mammutprozess mit mehr als 400 Verhandlungstagen
Das Mammutverfahren um die Morde und Anschläge der Neonazi-Terrorzelle NSU war am 11. Juli 2018 nach mehr als fünf Jahren und über 400 Verhandlungstagen zu Ende gegangen. Das Oberlandesgericht München verurteilte Zschäpe, die einzige Überlebende des Trios, als Mittäterin zu lebenslanger Haft - auch wenn es keinen Beweis gibt, dass sie selbst an einem der Tatorte war. Außerdem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest.
Wohlleben wurde als Waffenbeschaffer wegen Beihilfe zum Mord zu zehn Jahren Haft verurteilt, Holger G. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren Haft. Das schriftliche Urteil liegt seit Ende April 2020 vor, es ist 3025 Seiten lang.
Verhandlung gegen NSU-Helfer André E. im Dezember
Im Fall des mutmaßlichen NSU-Helfers André E. verhandelt der BGH dagegen noch einmal mündlich. Er hatte dem NSU-Trio mehrere Bahncards verschafft, die auf ihn und seine Ehefrau ausgestellt waren - aber mit Fotos von Böhnhardt und Zschäpe versehen waren. Er war vom OLG München zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden.
Dagegen hatten sowohl er selbst als auch der Generalbundesanwalt Revision eingelegt. Mit dem Urteil blieb das OLG weit unter der Forderung der Anklage, die auf Beihilfe zum versuchten Mord plädiert hatte. Hintergrund ist, dass E. unter anderem auch ein Wohnmobil angemietet haben soll, mit dem die Täter für einen Bombenanschlag nach Köln fuhren.
Die Verhandlung über die Revision ist für den 2. Dezember angesetzt. Eine Entscheidung könnte laut BGH am 15. Dezember fallen.