Außenansicht des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig

Bundesverwaltungsgericht Rechtsextremist hat kein Recht auf Referendariat

Stand: 10.10.2024 20:28 Uhr

Ein Neonazi wurde zu Recht nicht als Referendar an einem Oberlandesgericht zugelassen. Das urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Der Staat müsse niemanden ausbilden, der die Verfassung aktiv bekämpfe.

Von Alena Lagmöller, SWR

Matthias B. hat erfolgreich Jura studiert und wollte 2020 sein Rechtsreferendariat beginnen. Das ist nach dem Studium der zweite notwendige Schritt um Richter, Staatsanwalt oder Anwalt zu werden. Doch seine Bewerbung beim Oberlandesgericht Bamberg war erfolglos. Die Begründung: Er sei "charakterlich ungeeignet". Denn Matthias B. ist rechtsextrem.

Aktiv in der Neonazi-Partei "Der Dritte Weg", ehemaliges Mitglied der verbotenen Vereinigung "Freies Netz Süd", auch in der NPD war er dabei. Außerdem hatte er sich in der Vergangenheit strafbar gemacht, etwa weil er den Hitlergruß zeigte oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte beging.

Darf so jemand vom Staat zum Volljuristen ausgebildet werden? Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden: Nein, das geht nicht. Für nichtverbeamtete Rechtsreferendare gelten zwar nicht so strenge Regeln wie für Beamte. Doch wer vom Staat zum Juristen ausgebildet werden möchte, der darf diesen Staat und seine Verfassung nicht aktiv bekämpfen. Darauf muss man sich in einem Rechtsstaat verlassen können.

Verstoß gegen "Grundwerte der Verfassung"

Eine Mitgliedschaft in der Partei "Der Dritte Weg" stehe dem entgegen: "Das Parteiprogramm beruht insbesondere auf der Vorstellung der Ungleichwertigkeit von Menschen und der daran anknüpfenden rechtlichen Ungleichbehandlung, die gegen Grundwerte der Verfassung verstößt", so die Richterinnen und Richter aus Leipzig.

Verboten ist "Der Dritte Weg" nicht - und darauf komme es auch nicht an, sagt das Gericht: "Aus dem Parteienprivileg folgt nicht, dass jedes Parteimitglied bis zum Parteiverbot als verfassungstreu behandelt werden müsste."

Für Matthias B. sind diese Aussagen wohl nur noch von theoretischem Interesse: Denn in Sachsen konnte er sich erfolgreich ins Referendariat klagen. Die Ausbildung hat er mittlerweile abgeschlossen und arbeitet als Rechtsanwalt in Bayern.

(Aktenzeichen: BVerwG 2 C 15.23)