Bielefeld: Badegäste sind in einem Freibad zu sehen.

Nach Auseinandersetzungen Wer ist für die Sicherheit in Bädern zuständig?

Stand: 13.07.2023 07:24 Uhr

CDU-Chef Merz hält mehr Polizei in Freibädern für unausweichlich, die Gewerkschaft der Polizei lehnt das ab. Wer ist eigentlich für die Sicherheit in den Bädern verantwortlich?

Nach der Schließung des Berliner Columbiabades am Sonntag wegen einer Schlägerei reißt die Debatte um die Sicherheit in Freibädern nicht ab. CDU-Parteichef Friedrich Merz erklärte, an einer höheren Polizeipräsenz in den Schwimmbädern werde "nichts vorbeiführen". "Das muss auch so vollzogen werden, dass diese Jugendlichen auf absehbare Zeit die Freibäder nicht gleich wieder betreten dürfen." Die Polizei solle Platzverweise und Betretungsverbote aussprechen und diese auch kontrollieren.

Dem widersprach der Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke: "Es ist nicht Aufgabe der Polizei, in Freibädern die Spaßrutschen zu sichern oder die Liegewiese zu bestreifen", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die ebenfalls mehr Polizei in Bädern gefordert hatte, erteilte Kopelke eine Absage: "Die Bundesinnenministerin ist nicht zuständig für die Landespolizeiarbeit." Allerdings könne Faeser mehr Geld zur Verfügung stellen, um die Polizeiarbeit in den Ländern zu unterstützen.

Berliner Bad nach Vorfall geschlossen

Das Neuköllner Columbiabad war am frühen Sonntagabend zum wiederholten Mal wegen Auseinandersetzungen frühzeitig geschlossen und geräumt worden. Am Montag und Dienstag blieb das Bad aufgrund eines hohen Krankenstandes geschlossen. Bei der Einrichtung hieß es am Mittwochmorgen, das Columbiabad bleibe vermutlich die gesamte Woche zu, es werde von Tag zu Tag neu entschieden.

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner will nach eigener Aussage Maßnahmen ergreifen, sieht aber eher Sicherheitsfirmen am Zuge. "Ich sehe die Überstunden bei der Berliner Polizei, ich sehe die Belastungen bei der Berliner Polizei - und ich werde nicht jedes Bad mit mehreren Hundertschaften überwachen können, weil wir hier auch die Berliner Polizistinnen und Polizisten schützen müssen", sagte Wegner.

In Nordrhein-Westfalen, wo es in den vergangenen Jahren mancherorts ebenfalls zu Tumulten in Freibädern gekommen war, ist die Lage aus Sicht des Innenministeriums ruhig: "Öffentlichkeitswirksame Schlägereien sind weiterhin eine Ausnahme", hieß es. Die Polizei stehe nur parat, wenn die Freibadbetreiber sie darum bitten oder wenn es Straftaten zu verfolgen gebe.

Wer ist in Bädern für die Sicherheit zuständig?

Grundsätzlich ist in Schwimmbädern das Personal dafür zuständig, die Haus- und Badeordnung durchzusetzen. Manche Bäder setzen zusätzlich auf private Wachleute. In Bädern mit Konflikten empfiehlt die Gewerkschaft der Polizei den Betreibern, gemeinsame Konzepte mit der Polizei und den Rettungsdiensten abzustimmen.

Private Sicherheitskräfte können vom Hausrecht Gebrauch machen und Menschen aus dem Bad verweisen. Der Sicherheitsdienst darf auch Menschen festhalten, bis die Polizei eintrifft. Die Beamten werden vor allem bei gewalttätigen Konflikten zur Unterstützung gerufen. In bekannten Problem-Schwimmbädern zeigt die Polizei überdies auch bereits so immer wieder verstärkt Präsenz.

Was sind eigentlich Hausrecht und Hausverbot?

Das Hausrecht regelt Paragraf 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Demnach kann der Eigentümer einer Sache - etwa eines Freibades - selbst bestimmen, wie sich Besucherinnen und Besucher dort zu verhalten haben oder wem er den Eintritt verwehrt. Wer dagegen verstößt, begeht unter Umständen Hausfriedensbruch - eine Straftat, für die er gegebenenfalls mit einer Haft- oder Geldstrafe rechnen muss.

Ein Hausverbot kann der Eigentümer grundsätzlich beliebig aussprechen und es ist nicht unbedingt an ein Fehlverhalten gebunden. Handelt es sich aber um Räumlichkeiten, die für jeden zugänglich sind, kann das Hausrecht eingeschränkt werden. Dann brauchen Eigentümer einen triftigen Grund, um Menschen auszuschließen.

Quelle: dpa

Anmerkung: In einer früheren Version hieß es, dass ein Sicherheitsdienst niemanden festnehmen darf. Sicherheitsdienste dürfen allerdings - wie jedermann - Menschen in bestimmten Fällen nach frischer Tat vorübergehend festnehmen, bis die Polizei eintrifft. Der Abschnitt wurde präzisiert.

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tagesschau, 13.07.2023 11:13 Uhr