Gesundheit Das ändert sich bei Krankenversicherung und Pflege
Die Beiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung steigen 2025 deutlich. In der Pflege steigen auch die Leistungen spürbar. Die Digitalisierung soll mit der elektronischen Patientenakte einen Schub bekommen.
Alle großen gesetzlichen Krankenkassen sind 2025 deutlich teurer als im Vorjahr. Die größte bundesweite Krankenkasse, die Techniker Krankenkasse, erhöht ihren Beitragssatz um 1,25 Prozentpunkte auf 17,05 Prozent vom Bruttolohn. Auch andere große Kassen, wie Barmer, DAK oder verschiedene AOKs heben den Beitragssatz in einem ähnlichen Tempo an und haben jetzt Beitragssätze jenseits der 17-Prozent-Schwelle.
Damit steigen die Kassenbeiträge noch schneller als es ein offizieller Schätzerkreis im Herbst vorhergesagt hatte. Da war von einem Anstieg um im Schnitt 0,8 Prozentpunkte die Rede. Die Kassen erklären die Beitragsanhebungen mit deutlich gestiegenen Kosten etwa für Arzneimittel oder Behandlungen im Krankenhaus.
Auch viele Privatversicherte müssen 2025 deutlich mehr zahlen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) erwartet bei den betroffenen Versicherten Prämiensteigerungen von im Schnitt zwölf Prozent. Die PKV errechnet ihre Beiträge anders als die gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), deshalb ist ein Vergleich schwierig. Sicher aber ist: Viele Privat-Tarife verteuern sich ähnlich schnell wie die GKV.
Mehr Leistung und höhere Beiträge in der Pflege
In der Pflege wird spürbar mehr Geld ausgeschüttet. Die Zahlungen, die Pflegeeinrichtungen und pflegebedürftige Menschen erhalten, steigen um 4,5 Prozent. Im Vorjahr waren sie bereits um 5 Prozent angehoben worden.
Das bedeutet beispielsweise für den Pflegegrad 2: Das Pflegegeld, das Pflegebedürftige und ihre Familien bekommen, erhöht sich von 332 auf 347 Euro. Die sogenannten Pflege-Sachleistungen, die Pflegeeinrichtungen mit den Kassen abrechnen können, erhöhen sich von 761 auf 796 Euro im Monat. Im höchsten Pflegegrad, dem Pflegegrad 5, steigt das Pflegegeld von 947 auf 990 Euro. Die Sachleistungen erhöhen sich im höchsten Pflegegrad von 2.200 auf 2.299 Euro
Damit die Pflegekassen die entsprechenden Mehrausgaben bestreiten können, steigt auch in der Pflegeversicherung der Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte. Kinderlose müssen künftig 4,2 Prozent vom Bruttolohn abführen. Wer ein Kind hat, zahlt 3,6 Prozent vom Bruttolohn. Bis zu einer Zahl von fünf Kindern gibt es Abschläge beim Beitragssatz: Wer fünf Kinder hat, zahlt nur 2,6 Prozent an die Pflegekasse.
Höherer Mindestlohn für Pflegekräfte
Für Pflegekräfte wird eine weitere Anhebung des Mindestlohns umgesetzt, die bereits 2023 beschlossen wurde. Ab 1. Juli müssen Pflegefachkräfte in der Altenpflege mindestens 20,50 Euro erhalten, für Qualifizierte Pflegehilfskräfte liegt der Mindestlohn dann bei 17,35 Euro pro Stunde und für Pflegehilfskräfte bei 16,10 Euro. Damit wird eine schrittweise Anhebung der Pflege-Mindestlöhne um 12,3 bis 13,8 Prozent abgeschlossen, die die zuständige Kommission im Jahr 2023 beschlossen hatte.
Aus für Amalgam-Füllungen
Ab 2025 sollen Zahnarztpraxen Karies-Löcher nur noch in Ausnahmefällen mit Amalgam füllen. Die Europäische Union hat die Verwendung des quecksilberhaltigen Materials verboten. Zwar gilt Amalgam für Patientinnen und Patienten als unschädlich. Doch die EU möchte die Verbreitung des gesundheitsgefährdenden Schwermetalls Quecksilber insgesamt so weit wie möglich reduzieren.
Amalgam war für Kassenpatienten zuzahlungsfrei. Als neues Füllmaterial ohne Zuzahlung haben der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sich auf sogenannten Glasionomer-Zement geeinigt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen kritisiert, das Material sei nur wenige Jahre haltbar und sei deshalb eine Verschlechterung. Kassenpatienten würden künftig noch stärker gedrängt, in Zahnarztpraxen Zuzahlungen für eine höherwertige Versorgung zu leisten.
Der GKV-Spitzenverband und die KZBV weisen diese Kritik zurück und betonen, auch der zuzahlungsfreie Glasionomer-Zement sei bei korrekter Verarbeitung über längere Zeit haltbar. Außerdem hätten sich zuletzt nur sehr wenige Patienten für die zuzahlungsfreie Versorgung mit Amalgam entschieden, erklärt die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns. Im bundesweiten Schnitt seien es 2,4 Prozent gewesen.