Regeln für Tschechien und Tirol Wer darf noch einreisen und wer nicht?
Erstmals hat die Bundesregierung direkte Nachbarregionen Deutschlands als "Virusvarianten-Gebiete" eingestuft. Für Tschechien und Tirol gelten ab heute deshalb harte Einreisebeschränkungen. Wer darf noch einreisen und wer nicht?
Warum wurden die Einreisebeschränkungen eingeführt?
Deutschland wollte erneute Grenzkontrollen - wie es sie im Frühjahr 2020 gegeben hatte - eigentlich unbedingt vermeiden. Doch wegen der hohen Infektionszahlen in einigen Nachbarstaaten hat die Bundesregierung die Notbremse gezogen.
Hauptgrund ist die schnelle Ausbreitung von Corona-Mutanten in diesen Gebieten, die nun als "Virusvarianten-Gebiete" eingestuft werden. Somit gelten dort seit Mitternacht, harte Beschränkungen für die Einreise von dort nach Deutschland. Die Regelung ist allerdings umstritten.
Welche Länder sind betroffen?
Als direkte Nachbarstaaten betroffen sind Tschechien und das österreichische Bundesland Tirol. Hinzu kommt als "Virusvarianten-Gebiet" auch die Slowakei, die aber keine gemeinsame Landesgrenze mit Deutschland hat.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder kündigte an, die stationären Grenzkontrollen würden in der Nacht errichtet. Wer keinen negativen Test vorweisen könne, "der kann an der Grenze zurückgewiesen werden", so der CSU-Politiker.
In Tirol gibt es drei Regionen, die von der Regelung ausgenommen sind: Zum einen Osttirol, das zwar zum Bundesland Tirol gehört, mit diesem aber nicht direkt verbunden ist. Zum anderen die Gemeinde Jungholz - eine Tiroler Exklave, die komplett vom deutschen Allgäu umgeben ist - sowie das Rißtal, das nur von Deutschland aus auf einer Straße erreichbar ist.
Für wen gelten die Maßnahmen - und für wen nicht?
Einreisen dürfen aus Tschechien und Tirol grundsätzlich nur noch Deutsche und Ausländer mit Wohnsitz und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
Es gibt zudem weitere Ausnahmen, die das Bundesinnenministerium auf seiner Webseite aufgelistet hat: So dürfen auch Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder kommen - allerdings nur, wenn sie gemeinsam mit dem deutschen Angehörigen die Grenze passieren. Auch Lastwagenfahrer und sonstiges Transportpersonal im Güterverkehr sind von dem Verbot ausgenommen ebenso wie landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte und Gesundheitspersonal.
Außerdem sollen Einreisen aus dringenden humanitären Gründen - etwa zu einer dringenden medizinischen Behandlung und bei einem Todesfall - erlaubt sein. Ausgenommen von den Beschränkungen sind zudem Personen, die im Auftrag der Internationalen Atomenergie-Organisation, der Vereinten Nationen oder der Organisationen der Vereinten Nationen unterwegs sind. Auch in den Ausnahmefällen gelten Test- und Quarantänebestimmungen.
Für Paare, die nicht verheiratet oder verpartnert sind, sind keine Sonderregelungen vorgesehen.
Was ist mit Berufspendlern?
Nachdem es massive Kritik gegeben hatte, wird es nun auch für Pendler, die auf der einen Seite der Grenze wohnen und auf der anderen arbeiten, Ausnahmeregelungen geben. Demnach dürfen auch Berufspendler einreisen, die gebraucht werden, um die Funktionsfähigkeit ihrer Betriebe in systemrelevanten Branchen aufrecht zu erhalten. Sie müssen dafür in den kommenden Tagen ihren Arbeitsvertrag dabei haben, bis Dienstag sollen die Länder Bayern und Sachsen Betriebe als systemrelevant definieren und individuelle Bescheinigungen ausstellen, die an der Grenze vorgezeigt werden sollen. "Wir gehen pragmatisch vor, wo immer das möglich ist", verspricht Bundesinnenminister Horst Seehofer.
Zu den Ausnahmebranchen zählen etwa Wasser- und Elektrizitätswerke oder die Lebensmittelproduktion, wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann erläuterte. Im Einzelnen müsse vor Ort darüber entschieden werden. Voraussetzung für die Einreise sei dann aber für alle ein maximal 48 Stunden alter negativer Test sowie eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Zudem müssten sie sich digital vor der Einreise anmelden.
Was ist bei der Einreise dann zu beachten?
Auch für die, die dann noch einreisen dürfen, gelten laut Bundesinnenministerium weiterhin auch die Einreise- und Quarantänebestimmungen vom 13. Januar : Sie müssen sich vor der Einreise anmelden, einen negativen Corona-Test vorweisen und sich nach der Ankunft in Deutschland für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Freitestung fünf Tage nach Einreise.
Zudem gilt seit Mitternacht ein grundsätzliches Beförderungsverbot für Fluggesellschaften, Bahn-, Bus- und Schifffahrtsunternehmen. Die Bahn und mehrere Privatbahnen haben ihre grenzüberschreitenden Verbindungen eingestellt.