Nach Urteil aus Karlsruhe Union für "grundlegenden Neustart" beim Heizungsgesetz
Die Unionsfraktion hat nach dem vorläufigen Stopp des Heizungsgesetzes einen kompletten Neustart gefordert. Über diesen Antrag diskutiert heute der Bundestag. CDU und CSU kritisierten den Umgang der Ampel mit der Opposition.
Nach dem vorläufigen Stopp des Gebäudeenergiegesetzes durch das Bundesverfassungsgericht fordert die Unionsfraktion einen "grundlegenden Neustart" bei dem Vorhaben.
Die Entscheidung sei eine schwere Niederlage für die Regierung von Bundeskanzler Olaf Scholz, heißt es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion, mit dem sich das Parlament am Vormittag befasst. Die Gerichtsentscheidung sei auch "ein Ausrufezeichen für das Recht der Abgeordneten" auf eine gründliche Beratung von Gesetzen. Sie zeige zudem, dass Klimaschutz nicht mit der Brechstange gelinge.
Koalition will keine inhaltlichen Änderungen mehr
In dem Antrag heißt es weiter: "Der schwere Schlag aus Karlsruhe für die Ampel darf nicht zum dauerhaften Rückschlag für Klimaschutz werden. Deshalb reicht es nicht, nun in einem neuen Verfahren einfach dasselbe Gesetz durchzudrücken. Nur mit einem grundlegenden neuen Anlauf in der Sache kann verloren gegangenes Vertrauen wieder hergestellt werden."
Die Koalitionsfraktionen hatten betont, inhaltlich solle es keine Änderungen mehr geben.
Bundesverfassungsgericht stoppte schnellen Beschluss
Das Bundesverfassungsgericht hatte das Vorhaben der Ampel-Koalition, das sogenannte Heizungsgesetz heute im Bundestag zu beschließen, im Eilverfahren gestoppt. Die geplante zweite und dritte Lesung im Bundestag dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche stattfinden. Die Richter machten Zweifel geltend, dass die Rechte der Abgeordneten in den Beratungen ausreichend gewahrt wurden. Die Ampel-Fraktionen entschieden daraufhin, das Gesetz solle nun Anfang September vom Bundestag verabschiedet werden.
Habeck: Vorläufiger Stopp "kein Beinbruch"
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck wertete den vorläufigen Stopp nicht als Niederlage. "Natürlich soll die Opposition viel Zeit haben, ausreichend Zeit", sagte er am Abend in der ZDF-Talksendung "Lanz". Die Meinung der Regierung sei, dass ungefähr eine Woche im Umlauf eine ausreichende Zeit sei. "Weil es ein ja tief durchdiskutiertes Gesetz war", so der Grünen-Politiker. Wenn aber "mehr Zeit gewünscht und erforderlich ist, weil das Gericht es festlegt, dann ist es eben so. Das ist auch kein Beinbruch."
Entscheidend sei, dass keine Fraktion von dem Gesetz abgerückt sei, auch nicht die FDP. "Ich freue mich für die Union, dass sie jetzt Zeit hat, das Gesetz nochmal ausgiebig zu studieren", sagte Habeck.
Dobrindt beklagt sich über Umgang der Koalition mit der Opposition
Der Chef der CSU-Abgeordneten im Bundestag, Alexander Dobrindt, erneuerte unterdessen seine Kritik am Umgang der Koalitionsfraktionen mit der Opposition. "Wir haben derzeit ein vergiftetes Klima im Bundestag, wie ich es noch nicht erlebt habe. Das belastet die Zusammenarbeit zwischen Opposition und Bundesregierung erheblich", sagte Dobrindt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
"Jeden Tag erfahren wir, dass die Koalitionsfraktionen jedes Verständnis für einen ordentlichen Umgang mit der Opposition verloren oder sogar bewusst abgelegt haben. Diese atmosphärischen Störungen wirken nach und hinterlassen bleibende Schäden zwischen den Fraktionen." Ähnlich hatte sich zuvor bereits Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) geäußert.