Verfassungsschutzbericht 2022 AfD scheitert mit Eilantrag
Etwa 10.000 AfD-Mitglieder hätten ein extremistisches Potenzial, hieß es im Verfassungsschutzbericht 2022. Dafür gebe es hinreichende Belege, urteilte nun das Berliner Verwaltungsgericht - und lehnte einen Eilantrag der AfD gegen die Passage ab.
Die AfD ist mit einem Eilantrag gegen eine Passage des Verfassungsschutzberichts des Jahres 2022 gescheitert. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin durfte der Bund in dem Bericht schreiben, dass die AfD ein extremistisches Personenpotenzial von etwa 10.000 Menschen oder 30 bis 40 Prozent aller AfD-Mitglieder habe.
Diese Passage wollte die Partei aus dem Verfassungsschutzbericht streichen lassen. Das Verwaltungsgericht kam jedoch zu dem Schluss, dass das Bundesinnenministerium berechtigt ist, die Öffentlichkeit über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren, wenn dafür hinreichend gewichtige Anhaltspunkte vorliegen.
Keine Änderung durch Auflösung des Flügels
Dies sei auch in der Verdachtsphase zulässig, so das Gericht. Im Fall der AfD seien die Voraussetzungen erfüllt. Es gebe tatsächliche Anhaltspunkte von hinreichendem Gewicht für ein Rechtsextremismuspotenzial bei einem Teil der AfD-Mitglieder. Die Auflösung des sogenannten Flügels um den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke habe nicht dazu geführt, dass das Rechtsextremismuspotenzial verschwunden sei. Die Schätzung von etwa 10.000 Mitgliedern sei nicht willkürlich.
Dem Verwaltungsgericht zufolge hat die AfD gegen den Beschluss zu dem Eilantrag bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht.
(AZ: VG 1 L 340/23)