Mehrere Parteien beteiligt Abgeordnete planen AfD-Verbotsverfahren
Verletzungen der Menschenwürde und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung: Mehrere Abgeordnete des Bundestags bewerten die AfD offenbar als verfassungswidrig - und wollen ein Verbotsverfahren bewirken.
Mehrere Bundestagsabgeordnete wollen beim Bundesverfassungsgericht offenbar ein Verbotsverfahren gegen die AfD beantragen. Ein entsprechender Antrag liegt dem ARD-Hauptstadtstudio vor. Zuerst hatte die Zeitung Welt darüber berichtet. Der Antrag wird von einzelnen Abgeordneten von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken unterstützt, aber nicht von den gesamten Fraktionen.
Der Zeitung zufolge unterstützen jeweils mindestens zehn Abgeordnete der genannten Fraktionen den Antrag. Für einen fraktionsübergreifenden Antrag sind fünf Prozent des Bundestags notwendig, also 37 Abgeordnete. Der Antrag war laut Welt seit Monaten vorbereitet worden und wurde am vergangenen Freitag fertiggestellt.
Abgeordnete sehen Verletzungen der Menschenwürde
Der Bundestag beantrage beim Bundesverfassungsgericht, gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes und Paragraf 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, festzustellen, dass die AfD verfassungswidrig sei, zitiert die Zeitung aus dem Antrag. Hilfsweise solle vom Verfassungsgericht festgestellt werden, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werde.
Die Abgeordneten werfen der AfD demnach vor, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen und gegenüber dieser Grundordnung eine "aktiv kämpferisch-aggressive Haltung" einzunehmen. Die AfD verstoße mehrfach gegen die Menschenwürdegarantie aus Artikel 1 des Grundgesetzes, so der Vorwurf. Zahlreiche Äußerungen von Bundes- und Landesvorsitzenden der AfD werte der Antrag laut Welt als Verletzungen der Menschenwürde von Migranten, Muslimen und sexuellen Minderheiten.
Bezug auf gerichtliche Urteile
Der Antrag beziehe sich unter anderem auf Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte (OVG) für Nordrhein-Westfalen und Thüringen aus diesem Jahr. Das OVG in Münster hatte bestätigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf.
Das OVG in Münster hatte im Mai geurteilt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Gesamtpartei AfD als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus einstufen und nachrichtendienstlich beobachten darf. Das Thüringer OVG sieht in einem Beschluss vom Februar zu einer waffenrechtlichen Entscheidung "gewichtige Anhaltspunkte für die Annahme, dass der AfD-Landesverband Thüringen verfassungsfeindlich ausgerichtet ist".
Scholz sieht AfD-Verbot skeptisch
Bundeskanzler Olaf Scholz hatte Ende Mai klargemacht, dass für ihn ein Parteiverbot der AfD derzeit kein Thema sei. Ein Parteiverbot sei "eine ganz schwierige Sache in einer Demokratie", für das es sehr hohe Hürden gebe.
2017 war bereits das zweite Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Anfang des Jahres strich Karlsruhe der Partei, die sich in "Die Heimat" umbenannt hat, allerdings die staatliche Parteienfinanzierung. Grundlage des Urteils war eine 2017 erfolgte Grundgesetzergänzung, wonach einer Partei auch dann staatliche Finanzmittel entzogen werden können, wenn sie nicht verboten ist. Voraussetzung ist jedoch, dass sie oder ihre Anhänger verfassungsfeindliche Ziele verfolgen.