Änderungen am Luftsicherheitsgesetz Wo Drohnenabschüsse künftig möglich sein sollen
Drohnenflüge über Bundeswehr-Standorten oder kritischer Infrastruktur haben zuletzt zugenommen. Änderungen am Luftsicherheitsgesetz sollen den Abschuss dieser Flugobjekte künftig erlauben. Doch ob der Bundestag zustimmt, ist offen.
Sie fliegen über Chemieparks oder militärischen Einrichtungen und können zur Spionage oder Sabotage genutzt werden: Die deutschen Sicherheitsbehörden verzeichnen immer mehr Drohnensichtungen. Die Bundeswehr durfte die Flugobjekte bisher nur in Ausnahmefällen abschießen. Das soll sich nun ändern. Das Bundeskabinett billigte einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes.
Die vorgesehene Änderung würde den Streitkräften die Anwendung von "Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge" ermöglichen. Außerhalb von militärischen Liegenschaften dürfen sie bislang nämlich nur Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben. Ein Abschuss soll aber auch künftig nur dann zulässig sein, wenn Menschenleben in Gefahr sind oder kritische Infrastruktur bedroht ist - also etwa wichtige Anlagen für Energie oder Telekommunikation.
Immer mehr Sichtungen seit dem Krieg gegen die Ukraine
"Drohnen als Instrument für Spionage und Sabotage können eine ernste Gefahr sein", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Speziell seit dem russischen Angriff auf die Ukraine werde hierzulande immer häufiger der Einsatz von Drohnen beobachtet. Für die Polizei und ihre aktuelle Technik stelle das eine zunehmende Herausforderung dar. Deshalb sei es notwendig, "dass auch die Bundeswehr bei schwerwiegenden Gefahren eingreifen darf - auch, um in letzter Konsequenz illegal fliegende Drohnen abzuschießen".
Menschen sollen nicht gefährdet werden
Ein Sprecher des Innenministeriums verwies darauf, dass auch die Polizeibehörden in Deutschland ihre Fähigkeiten im Bereich der Drohnenabwehr "erheblich verstärkt" hätten. So seien Einsätze, um Drohnen während der Fußball-Europameisterschaft durch Störsignale zur Landung zu zwingen, "sehr erfolgreich" gewesen.
Bei einer künftig möglichen Anwendung von Waffengewalt dürfe der Einsatz Menschen grundsätzlich nicht gefährden, sagte der Sprecher weiter. So dürften solche Einsätze nicht in Gebieten erfolgen, "wo möglicherweise dann Menschenleben durch herunterfallende Trümmerteile oder Ähnliches betroffen wären".
Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums verwies darauf, dass die Bundeswehr rund 1.000 Liegenschaften habe. Sie könne deshalb nicht überall Mittel zur Drohnenabwehr zur Verfügung stellen. Dies erfolge aber dort, wo ein besonderer Schutzbedarf gesehen werde. Er verwies zudem auf die schon lange bestehenden, sogenannten Alarmrotten der Luftwaffe als mögliche Option, um einzugreifen. Die Kampfjets müssen binnen 15 Minuten in der Luft sein.
Bundestag muss nun entscheiden
Die Vorschläge für eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes sollen nun über die Regierungsparteien SPD und Grüne in den Bundestag eingebracht werden. Ob der Bundestag die von Faeser angepeilte Gesetzesänderung verabschiedet, ist allerdings offen, denn SPD und Grüne sind seit dem Bruch der Ampel-Koalition ohne Mehrheit im Parlament.
CDU und CSU sehen das Vorhaben kritisch. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), äußerte bereits vor wenigen Tagen verfassungsrechtliche Bedenken und sprach von "reiner Symbolgesetzgebung" ohne realen Sicherheitsgewinn.