Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums Milliarden-Einsparung durch Cannabis-Legalisierung?
Durch die geplante Legalisierung von Cannabis rechnet das Gesundheitsministerium mit finanziellen Einsparungen bei der Strafverfolgung in Milliardenhöhe. Das geht aus einem neuen Gesetzentwurf hervor.
Die Freigabe von Cannabis könnte zu einer erheblichen Entlastung der Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Gefängnissen führen. Das geht aus einem fertigen Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor, den das Ministerium an die damit befassten Verbände verschickt hat.
Das Gesundheitsministerium rechnet darin mit einer Kosteneinsparung von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr. Konkret geht es in dem Entwurf um Einsparungen bei den Strafverfolgungsbehörden in Höhe von 800 Millionen Euro, bei Gerichten in Höhe von 220 Millionen Euro und bei Justizvollzugseinrichtungen in Höhe von 35 Millionen Euro.
Anbau und Abgabe der Droge über "Cannabis-Clubs"
Den freien Verkauf von Cannabis in Geschäften soll es nicht geben. Erlaubt werden soll jedoch für über 18-Jährige der Besitz von bis zu 25 Gramm und Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf. In so genannten "Cannabis-Clubs" soll die Droge gemeinschaftlich angebaut und abgegeben werden dürfen. Die Vereine müssen dabei mit strengen Regeln rechnen.
Innerhalb der Vereine und im Umkreis von 200 Metern soll kein Cannabis konsumiert werden dürfen. Räumlichkeiten und Grundstücke der Clubs, in oder auf denen die Droge gelagert und angebaut wird, müssen gesichert werden. Dazu zählen einbruchsichere Türen und Fenster. Gewächshäuser, in denen die Pflanzen angebaut werden, brauchen zudem einen Sichtschutz.
Neutrale Verpackung soll Jugendschutz sicherstellen
Sucht- und Präventionsbeauftragte in den Cannabis-Vereinen sollen sicherstellen, dass die Grenzwerte für Pflanzenschutz- oder Düngemittelrückstände eingehalten werden. Nur die Mitglieder der Vereine dürfen das Cannabis erhalten - maximal 50 Gramm im Monat in "neutraler Verpackung". Diese soll Konsumanreize bei Jugendlichen vermeiden.
Zur Pflicht soll außerdem ein Beipackzettel werden, welcher Angaben zu Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Cannabissorte und Wirkstoffgehalt enthält.
Konsumiert werden darf Cannabis den Plänen zufolge in der Öffentlichkeit mit einem Abstand von mindestens 200 Metern von Schulen, Kitas, Spiel- oder Sportplätzen. Schon wie im vorangegangenen Entwurf benannt, soll in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr ein Konsumverbot angestrebt werden.
Cannabis-Befürworter hoffen auf Legalisierung in diesem Jahr
Der Gesetzentwurf könnte Mitte August im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Danach würden der Bundestag und Bundesrat über die Pläne entscheiden müssen. Bundesländer, die gegen eine Legalisierung sind, können das Vorhaben nicht über die Länderkammer stoppen. Darunter fällt zum Beispiel Bayern.
Die Pro-Cannabis-Vertreter in der Ampelkoalition hoffen, dass die Legalisierung noch 2023 umgesetzt werden kann.