
Zustimmung der Länder Kommt das Finanzpaket durch den Bundesrat?
Der Bundestag hat grünes Licht für ein historisches Kreditpaket für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz gegeben. Doch damit es umgesetzt werden kann, müssen heute auch die Länder mit Zweidrittelmehrheit zustimmen.
Im Bundesrat soll das historische Finanzpaket die letzte Hürde nehmen. Und allgemein wird davon ausgegangen, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit irgendwie zustande kommen wird. Insbesondere, weil für Länder und Kommunen 100 Milliarden Euro für die Erneuerung der Infrastruktur auf dem Spiel stehen. Durch eine Reform der Schuldenbremse können sie sich künftig bis zu einer Höhe von 0,35 Prozent des BIP verschulden. Für alle Länder wären das noch einmal rund 15 Milliarden Euro jährlich. Kein Ministerpräsident, keine Ministerpräsidentin will das wohl am Ende verhindern.
Allerdings gibt es vor allem wegen der gleichzeitig geplanten Aufrüstungspläne in einigen ostdeutschen Ländern mit BSW- und Linken-Regierungsbeteiligung Widerstand. In Ländern, in denen die FDP mitregiert, wird dagegen vor allem die hohe Neuverschuldung kritisiert. Ob diese Länder für eine Zweidrittelmehrheit gebraucht werden, ist noch unklar.
Insgesamt 69 Stimmen haben die 16 Bundesländer. Und je nach Bevölkerungszahl hat ein Land zwischen drei und sechs Stimmen. Für Grundgesetzänderungen sind zwei Drittel oder mindestens 46 Stimmen nötig. Enthaltungen werden wie ein Nein gewertet. Und das Grundgesetz sieht vor, dass die einzelnen Landesregierungen auch einheitlich abstimmen.
Die AfD wollte die Abstimmung verhindern
Deshalb war es wichtig, dass sich am Montag CSU und Freie Wähler in Bayern auf eine Zustimmung geeinigt haben. Denn die ausschließlich von CDU, SPD und Grünen gestellten Landesregierungen kommen im Bundesrat nur auf 41 Stimmen, es fehlen also noch fünf. Die sechs bayerischen Stimmen könnten am Ende den Ausschlag geben.
Für die Zustimmung der Freien Wähler wird Bayern eine Protokollerklärung abgeben. Darin steht unter anderem, dass Klimaneutralität ab dem Jahr 2045 vom Freistaat nicht als Verfassungsauftrag angesehen wird. Und dass man eine Reform des Länderfinanzausgleichs zur Entlastung Bayerns will. Solche Protokollerklärungen gibt es immer wieder, sie sind politisch und rechtlich aber nicht bindend.
Als wäre die Stimmen-Arithmetik im Bundesrat aber nicht kompliziert genug, wurde vor der Abstimmung auch noch versucht, das Milliardenpaket gerichtlich zu stoppen. Die AfD, die an keiner Landesregierung beteiligt ist, wollte mit einem Eilantrag in Karlsruhe die Abstimmung im Bundesrat verhindern.
Begründung: Über eine sogenannte Organklage der AfD-Bundestagsfraktion habe das Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache noch nicht entschieden. Deshalb dürfe auch der Bundesrat noch nicht über die Grundgesetzänderungen entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hat den erneuten Eilantrag der AfD am Freitagmorgen abgelehnt.
Klagen der FDP-Landtagsfraktionen
Hinzu kamen Klagen der FDP-Landtagsfraktionen aus Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Bremen. Sie wollten durch Klagen vor den jeweiligen Verfassungsgerichtshöfen die Zustimmung ihrer Landesregierungen zur Änderung des Grundgesetzes im letzten Moment noch verhindern.
Die Argumentation der FDP: Union und SPD im Bund wollen über die Grundgesetzänderung die Schuldenbremse aufweichen, ohne die Landesparlamente zu beteiligen. Da manche Länder eigene Regeln zur Schuldenbremse haben, würde der Bund in deren Finanzhoheit eingreifen. Für die FDP ist das ein Verstoß gegen die Verfassungsautonomie der Länder. Gerichte in allen vier Ländern wiesen die Eilanträge jedoch ab.
Auch wegen dieser Klagen und dadurch potenziell fehlender Stimmen wird bis zuletzt auch noch in anderen Bundesländern um Zustimmung bei den Juniorpartnern geworben. Die FDP sitzt in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt mit am Kabinettstisch, das BSW in Brandenburg und Thüringen und die Linke in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern. Zusammen haben diese Länder 22 Stimmen.

Erster wichtiger Schritt
Angesichts der 100 Milliarden, die für die Länder auf dem Spiel stehen, ist der Druck groß, dass die Juniorpartner doch noch beidrehen. Denn das ist Geld, das einige Länder dringend brauchen könnten. So wird beispielsweise in den SPD-regierten Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Bremen bis zuletzt versucht, die linken Landespolitiker zu überzeugen. Doch die bekommen wiederum Druck vom Linken-Bundesverband, standhaft zu bleiben. Und trotz der FDP-Klagen in anderen Ländern versucht man beispielsweise auch in Rheinland-Pfalz die liberalen Landespolitiker doch noch zur Zustimmung zu bewegen.
Wenn das Milliarden-Schuldenpaket für Infrastruktur und die Reform der Schuldenbremse am Ende durch den Bundesrat kommen sollte, ist ein erster wichtiger Schritt gemacht. Doch dann geht es an die Umsetzung und die entscheidende Frage, wie das viele Geld unter Ländern und Kommunen überhaupt verteilt werden soll. Denn das ist noch unklar.