Stromleitungen über Wohnhäusern.

Beschluss im Bundeskabinett Deutschlands Infrastruktur soll krisenfester werden

Stand: 06.11.2024 14:46 Uhr

Sabotage, Terroranschläge, Naturkatastrophen: Deutschlands kritische Infrastruktur ist vielen Risiken ausgesetzt. Um die Versorgung der Bevölkerung widerstandsfähiger zu machen, hat das Kabinett einen neuen Gesetzesentwurf verabschiedet.

Die Bundesregierung will die kritische Infrastruktur in Deutschland besser vor Krisen und Katastrophen schützen. Das Kabinett hat dazu heute einen neuen Gesetzesentwurf beschlossen. Erstmals würden damit bundesweit einheitliche Regeln gelten.

Das "Kritis-Dachgesetz" sieht Regeln zum Schutz von Energieunternehmen, Flughäfen und anderen großen Infrastruktureinrichtungen vor. Es legt fest, welche Einrichtungen für die Versorgung der Bevölkerung unentbehrlich wären - beispielsweise zur Sicherstellung von Kommunikation oder Strom- und Wasserversorgung.

Betreiber müssen Sicherheitspläne erarbeiten

Mit dem Gesetz soll Betreibern dieser Einrichtungen ein Mindestmaß an Sicherheitsvorkehrungen auferlegt werden. Dabei gilt der "All-Gefahren-Ansatz": Jedes denkbare Risiko muss berücksichtigt werden, von Naturkatastrophen bis hin zu Sabotage, Terroranschlägen und menschlichem Versagen. Betreiber müssten Pläne für eine höhere Widerstandsfähigkeit erarbeiten.

"Wir machen Deutschland widerstandsfähiger und krisenfester", erklärte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zu dem Entwurf aus ihrem Haus. "Wir müssen uns gegen Krisen- und Katastrophenfälle viel stärker wappnen als in der Vergangenheit." Laut Digitalverband Bitkom waren 86 Prozent der Unternehmen aus der kritischen Infrastruktur in den letzten zwölf Monaten von analogen oder digitalen Angriffen betroffen.

Etwa 1.400 Unternehmen betroffen

Betroffen wären elf Sektoren wie Energie, Transport und Verkehr. Bei der kritischen Infrastruktur geht es um Einrichtungen, die in Deutschland mindestens 500.000 Menschen versorgen und essenziell für die Gesamtversorgung sind - insgesamt schätzungsweise 1.400 bis 1.500 Unternehmen.

Sollte das Gesetz beschlossen werden, drohen beim Verstoß Bußgelder in Höhe von 50.000 bis 500.000 Euro. Bis zum Juli 2026 müssten sich die Betreiber auf einer gemeinsamen Online-Plattform registriert haben, bis zum Mai 2027 sollen sie ihre Maßnahmen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit umsetzen.

Grünen sehen Bedarf zur Nachbesserung im Entwurf

Die Grünen-Bundestagsfraktion begrüßt zwar den Kabinettsbeschluss, sieht aber Nachbesserungsbedarf. In einer Mitteilung hieß es: "Trotz zahlreicher erfolgreicher Angriffe auf Krankenhäuser, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen, die teils monatelang nicht erreichbar waren, sind wir von guten gesetzlichen Vorgaben, die einen einheitlichen Kritis-Schutz gewährleisten und klare Zuständigkeiten gewährleisten, leider noch immer ein gutes Stück entfernt."

Der Digitalverband Bitkom riet dazu, nicht nur Unternehmen, sondern alle Einrichtungen der Bundesverwaltung in den Blick zu nehmen.

Mit dem Kritis-Dachgesetz setzt Deutschland eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2023 um. Nach dem Beschluss in Bundestag und Bundesrat könnte das Gesetz Mitte kommenden Jahres in Kraft treten.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete BR24 am 06. November 2024 um 15:09 Uhr.