Nach Bund-Länder-Treffen Lauterbach sieht Durchbruch bei Klinikreform
Bund und Länder kommen bei der Klinikreform laut Gesundheitsminister Lauterbach voran. Noch vor der Sommerpause sollen Eckpunkte erarbeitet werden. Lauterbach hofft, dass die Reform bereits im Januar 2024 in Kraft treten kann.
Die Gespräche zwischen Bund und Ländern zur Krankenhausreform sind nach den Worten von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sehr gut verlaufen. Nach dem Treffen sagte er, dass sich beide Seiten bei 90 Prozent der Ziele einig seien. Die "Grundstruktur" der Reform stehe. Eckpunkte für das Gesetz sollen demnach noch vor der Sommerpause in Abstimmung mit den Ländern erarbeitet werden. Lauterbach hofft darauf, dass die Reform bereits im Januar 2024 in Kraft treten kann.
Zwischen Bund und Länder bestehe Einvernehmen darin, die Qualität der Kliniken sicherzustellen, sagte er. Man habe eine Verständigung über die Grundlagen für eine Zuordnung von Leistungen erzielt. Der Bund wolle auch an einheitlichen Qualitätskriterien festhalten. Hierüber sei mit den Ländern keine Einigkeit erzielt worden.
Laumann sieht Bund in der Verantwortung
Eine Grundsatzeinigung gab es laut Lauterbach in der Frage der Krankenhausfinanzierung und der Krankenhausplanung. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hob hervor, dass sich Bund und Länder hier auf eine klare Aufgabenteilung verständigt hätten: Die Krankenhausplanung - also etwa die Frage, wo es weiter Krankenhäuser geben soll und wo nicht - obliege den Ländern.
Der Bund hingegen habe "den Hut auf in der Frage: Wie werden die Betriebskosten von Krankenhäusern finanziert", sagte Laumann. Er hoffe darauf, dass der Entwurf der Reform in der Sommerpause erarbeitet wird, doch noch gebe es "Meinungsverschiedenheiten bei den Details". Der Vorsitzende der Länderminister, Manne Lucha (Grüne) aus Baden-Württemberg, sprach dennoch insgesamt von einem großen Fortschritt. "Diese Reform muss gelingen."
Drei einheitliche Krankenhaus-Level
Wesentlicher Bestandteil von Lauterbachs Reformplänen ist, dass die Krankenhäuser in drei Level eingeordnet und entsprechend vergütet werden. Es soll die Kategorien der wohnortnahen Grundversorgung, der Regel- und Schwerpunktversorgung und der Maximalversorgung geben. Dabei sollen jedem Krankenhaus Leistungsgruppen zugeteilt werden. Voraussetzung für die Zuteilung ist die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen etwa bei personeller und apparativer Ausstattung. Geplant sind auch einheitliche Qualitätskriterien, damit Kliniken bestimmte Leistungen erbringen können.
Das Vergütungssystem soll verändert werden. Krankenhäuser sollen der Reform nach künftig nicht mehr nur über Fallzahlen finanziert werden. Der ökonomische Druck solle fallen, hatte Lauterbach zuvor im gemeinsamen Morgenmagazin von ARD und ZDF erklärt. Er könne sich vorstellen, die Vergütung der Krankenhäuser für die Daseinsvorsorge zu 60 Prozent über Vorhaltepauschalen zu garantieren. Die übrigen Kosten könnten dann abhängig von der Fallmenge finanziert werden, so Lauterbach. Spezialisierung helfe den Kliniken beim Überleben.
Lauterbach: 1719 Kliniken von Plänen betroffen
Die Branche hatte zuletzt erneut vor akuten Finanznöten vieler Krankenhäuser gewarnt. Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek hatte vor dem Treffen Lauterbach aufgefordert, seine Reformpläne zu überarbeiten. "Ich sehe gerade in Flächenländern wie Bayern die wohnortnahe Versorgung durch die aktuellen Vorschläge der Reform gefährdet", warnte er.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministers sind deutschlandweit 1719 Kliniken in Deutschland von den Plänen betroffen. "Wir werden Kliniken verlieren, aber ohne die Reform verlieren wir viel mehr und unsystematisch", hatte er der "Bild"-Zeitung gesagt.