Gesetzentwurf zu Migration Regierung will schneller abschieben
Wie Migration begrenzt werden soll, war in der Ampel bislang umstritten. Nun gab es ein geheimes Treffen zwischen Scholz, Lindner und Habeck: Sie wollen viele Verschärfungen - aber auch Erleichterungen.
Bisher war in der Ampelkoalition umstritten, welche Maßnahmen zur Begrenzung von illegaler Migration nötig sind. Im Sommer hatte Innenministerin Nancy Faeser ein Diskussionspapier geschrieben. Besonders von den Grünen kam damals Kritik. Seitdem passierte öffentlich erstmal nichts.
Seit gestern Abend gibt es aber wieder Bewegung. Bei einem geheimen Treffen im Kanzleramt haben Bundeskanzler Olaf Scholz, Finanzminister Christian Lindner und Vizekanzler Robert Habeck vereinbart, mit dem Vorhaben nun doch schnell in die sogenannte Ressortabstimmung zu gehen.
Der Gesetzentwurf aus dem Innenministerium liegt dem ARD-Hauptstadtstudio vor. Darin stehen viele Maßnahmen, die Faeser schon im Sommer vorgeschlagen hatte. Er sieht insgesamt zwölf Gesetzesverschärfungen vor, die Abschiebungen einfacher machen sollen.
Eckpunkte des Gesetzentwurfs
Der sogenannte Ausreisegewahrsam soll länger möglich sein. Bisher konnten ausreisepflichtige Menschen zehn Tage festgehalten werden. Nun sollen bis zu 28 Tage möglich sein. Es soll ein neuer Ausweisungstatbestand "Organisierte Kriminalität" eingeführt werden, und die Ausweisung von Schleusern soll erleichtert werden.
Behörden sollen mehr Möglichkeiten bekommen, nach ausreisepflichtigen Menschen zu suchen. Bisher durften sie nur Wohnräume der betreffenden Person durchsuchen. Jetzt will die Bundesregierung ermöglichen, dass Ermittler auch anderer Wohnungen oder Zimmer in einer Unterkunft betreten dürfen. Außerdem sollen zum Zweck der Identitätsfestellung auch Schließfächer von anderen Personen und Handys durchsucht werden können.
Abschiebungen in der Nachtzeit sollen erleichtert werden. Generell sollen Abschiebungen auch nicht mehr mit einmonatiger Frist angekündigt werden, wenn die vorhergehende Duldung widerrufen wurde. Ausnahmen soll es dabei nur für Familien mit Kindern geben. Es soll striktere Wohnsitzauflagen und Gründe für Abschiebungshaft geben. Die Haft soll auch möglich sein, wenn noch Asylanträge laufen.
Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, sollen außerdem weniger Geld bekommen. Die Begründung: Dort brauchen sie auch weniger, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken.
Verabschiedung noch vor November
Die Bundesregierung will aber auch Erleichterungen für Geflüchtete, die einen Aufenthaltsstatus haben. So sollen sie grundsätzlich früher arbeiten dürfen. Bis jetzt ist das mit Ausnahmen erst nach neun Monaten möglich. Diese Frist soll auf sechs Monate verkürzt werden. Personen mit guter Bleibeperspektive sollten sich so schneller in den Arbeitsmarkt integrieren, heißt es dazu aus Regierungskreisen. Das soll aber nicht für Geflüchtete aus sicheren Herkunftsländern und Menschen, die zum Beispiel ihre Herkunft und Identität verschleiern, gelten.
Zu der Umstellung von Geld auf Sachleistungen steht nichts im Gesetzentwurf. Das ist auch jetzt schon möglich, allerdings sind dafür die Länder zuständig.
Noch vor der Ministerpräsidentenkonferenz im November soll das Asylpaket im Kabinett verabschiedet werden. Danach muss noch der Bundestag zustimmen.