Hochwasser in Meckenbeuren, Baden-Württemberg

Ministerpräsidentenkonferenz Keine Einigung zur Elementarschadenversicherung

Stand: 20.06.2024 22:03 Uhr

Eines ist vom Treffen der Ministerpräsidenten der Länder mit Kanzler Scholz schon durchgesickert: Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios hat sich die Runde nicht auf eine Versicherungspflicht für Elementarschäden geeinigt.

Schon vor Ende der Gespräche von Bund und Ländern zeichnet sich nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios ab, dass sich die Runde nicht über eine Versicherungspflicht für Elementarschäden einig geworden ist. Zuvor hatten der "Spiegel" und die Deutsche Presse-Agentur darüber berichtet. 

Versicherung aktuell oft nicht möglich

Die Länder hatten den Bund am Nachmittag dazu aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zur Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung für Elementarschäden zu schaffen, die auch Sturmflutschäden umfassen soll.

Nach ihren Vorstellungen sollen die Unternehmen jedem Hauseigentümer, der sich gegen Elementarschäden versichern will, auch einen Vertrag anbieten müssen. Bisher finden Hausbesitzer für Gebäude in stark hochwassergefährdeten Gebieten häufig keine Versicherung, die das hohe Risiko übernehmen will. 

Allerdings gibt es auch Kritik an dem Ansinnen: Die Angebotspflicht bringe niemanden ernsthaft weiter, sagte Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil vor den Gesprächen. "Das ist nur eine Pflicht der Versicherungswirtschaft, ihre Werbemaßnahmen zu verstärken", so der SPD-Politiker.

Widerstand bei Bundesregierung und Versicherern

Eine solche Pflichtversicherung für Hausbesitzer fordern die Bundesländer bereits seit längerer Zeit. Doch sowohl die deutschen Versicherer als auch Bundesjustizminister Marco Buschmann lehnen das ab.

Bislang haben im bundesweiten Schnitt nur 54 Prozent von ihnen eine Elementarschadenversicherung, die nicht nur gegen Hochwasser absichert, sondern auch gegen andere Naturgefahren wie Lawinen, Erdrutsche oder Schneedruck.

Besonders wenig versicherte Gebäude gibt es in Bremen (33 Prozent) sowie Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern (35 Prozent). In Baden-Württemberg sind dagegen 94 Prozent gegen Naturkatastrophen versichert.