Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim
Interview

Verfassungsrechtler zum Fall Wendt "Das ist rechtlich unzulässig"

Stand: 09.03.2017 20:40 Uhr

Für den Verfassungsrechtler von Arnim ist klar: Gewerkschaftschef Wendt hat zu Unrecht Bezüge als Polizeibediensteter kassiert. Hinzu komme: Wer von der Gegenseite Gehalt bekomme, könne die Interessen seiner Mitglieder womöglich nicht gebührend vertreten.

tagesschau.de: Ist es rechtlich bedenklich, wenn ein Gewerkschafter gleichzeitig auch ein Gehalt als Polizeibediensteter erhält?

von Arnim: Trotz aller Unklarheiten, die es in diesem Fall derzeit noch gibt, kann man sagen, dass es jedenfalls rechtlich und politisch nicht zulässig ist, dass jemand sein Gehalt als Beamter weiterbezahlt bekommt, es ihm aber aufgrund einer huldvollen staatlichen Gewährung ohne gesetzliche Grundlage viele Jahre lang erlassen wird, dafür etwas zu tun. Das ist rechtlich unzulässig. Möglicherweise sogar strafrechtliche Untreue.

Hinzu kommt: Ein Gewerkschaftsboss darf nicht von der Gegenseite ohne gesetzliche Grundlage hohe finanzielle Vorteile nehmen. Er soll ja die Belange seiner Mitglieder gegenüber dem Staat vertreten. Solche Vorteile schaffen den bösen Schein der Abhängigkeit gegenüber dem Staat und widersprechen dem Grundsatz der Gegnerfreiheit.

tagesschau.de: Aber es gibt doch auch Freistellungen einzelner Mitarbeiter, die beispielsweise als Personalräte arbeiten?

von Arnim: In diesem Fall steht das Freistellungsrecht im Gesetz, der Betroffene ist deshalb der Gegenseite nicht zu Dank verpflichtet und bleibt dadurch unabhängig.

Rechtliche und politische Verantwortung

tagesschau.de: Wie weit ist der zuständige NRW-Innenminister Ralf Jäger rechtlich denn dafür verantwortlich?

von Arnim: Leider bleibt im Fall Rainer Wendt, auch nach der Aussage von Innenminister Ralf Jäger vor dem NRW-Innenausschuss, sehr viel unklar darüber, wer diese Regelung getroffen hat. War es die CDU/FDP-Landesregierung unter Herrn Rüttgers oder sogar noch früher ein SPD-Minister? Das wäre alles lange her und auch strafrechtlich verjährt. Entscheidend ist, ob der jetzige Minister doch rechtliche Verantwortung trägt, falls er die Praxis wissentlich toleriert hat.

Eine andere Frage ist, ob der NRW-Innenminister politisch verantwortlich ist. Er trägt die politische Verantwortlichkeit für Mängel und Missbräuche in seinem Ressort. Doch da wir in Deutschland keine echte Gewaltenteilung haben, werden sich in dieser Frage wahrscheinlich die Reihen der Regierungsparteien schließen, und es wird - zumal auch die Opposition wohl Mitverantwortung trägt - kaum Klärung und schon gar keine Sanktionen geben - es sei denn gegenüber Herrn Wendt.

Das Interview führte Marion Kerstholt, WDR

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 09. März 2017 um 23:47 Uhr