Interview

Ex-Verfassungsgsrichter Benda zur Telefonüberwachung "Den Überwachungsstaat wollen wir nicht"

Stand: 08.06.2007 09:19 Uhr

Nach dem Willen der Großen Koalition sollen Telefon- und Internetdaten ein halbes Jahr gespeichert werden. Datenschützer wollen dagegen in Karlsruhe klagen. Das geplante Gesetz verletze das Recht auf informationelle Selbstbestimmung - ein Begriff, den das Bundesverfassungsgericht 1983 geprägt hatte. Ernst Benda war damals Präsident des Gerichts. Im Interview mit tagesschau.de zeigt er sich gegenüber der Datenspeicherung skeptisch und erläutert die Kriterien für ein mögliches Verfahren.

tagesschau.de: Wenn es zur angekündigten Klage der Gegner kommt: Welche verfassungsrechtlichen Aspekte werden für die Richter bei der Beurteilung eine Rolle spielen?

Benda: Im Vordergrund steht natürlich der Datenschutz. Genauer: das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wie es das Verfassungsgericht in seinem Urteil zur Volkszählung 1983 genannt hat. Dieses Recht ist aber niemals ein absoluter Wert in sich gewesen. So muss ein Bedürftiger, der Leistungen vom Staat erwartet, Auskunft über seine persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse geben. Das bedeutet einen sehr erheblichen Eingriff in seine Privatsphäre – aber ohne diesen Eingriff kann der Staat seine Aufgaben nicht erfüllen.

tagesschau.de: Was bedeutet das nun für die geplante Speicherung der Verbindungsdaten?

Benda: Da gibt es natürlich Datenschutzprobleme. Diese Daten - zum Beispiel, mit wem ich über das Telefon, das Fax oder auf andere Weise Verbindung aufnehme - sind in hohem Maße personenbezogen. Besonders fragwürdig ist die Speicherung auf Vorrat. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Volkszählungsurteil von 1983 ausdrücklich gesagt: Eine Speicherung auf Vorrat ist nicht zulässig.

Was ist die Vorratsdatenspeicherung?

Verbindungsdaten (nicht Inhalte) von Festnetz-, Handy- und Internetkommunikation sollen sechs Monate lang gespeichert bleiben. Damit soll der Polizei die Fahndung nach Kriminellen und Terroristen erleichtert werden.
Datenschützer haben vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz Klage eingereicht. Sie sehen in dem Gesetz einen Schritt hin zum Überwachungsstaat.

tagesschau.de: Innenminister und Polizeivertreter argumentieren: Es geht um die Sicherheit der Bürger vor terroristischen Anschlägen. Das ist ein hohes Gut.

Benda: Das ist richtig. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung immer die Erfüllung der Sicherheitsaufgaben durch den Staat als ein sehr hochrangiges Ziel bezeichnet. Der Staat ist verpflichtet, dazu die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Dies kollidiert nun mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

tagesschau.de: Also muss das Gericht abwägen.

Benda: Das ist ganz ein klassischer Konflikt. Dabei geht es um die Frage der Verhältnismäßigkeit: Steht der Eingriff in einem angemessenen Verhältnis zu der Beeinträchtigung der Rechte des Bürgers? Nun hat das Gericht dafür Kriterien entwickelt. Erstens: Ist der Eingriff überhaupt erforderlich? Hier müsste die Bundesregierung nachweisen, dass ohne die Speicherung der Verbindungsdaten die Sicherheit der Bürger nicht zu gewährleisten ist. Zweitens: Ist der Eingriff auch geeignet, die Sicherheit zu verbessern? Wir haben vor einiger Zeit die Situation mit der Rasterfahndung gehabt: Auch das war verfassungsrechtlich umstritten. Am Ende hat sich herausgestellt, dass die erwarteten Erfolge nicht eingetreten sind.

tagesschau.de: Woran könnte sich das Verfassungsgericht stützen, um die Effektivität der Vorratsdatenspeicherung zu überprüfen?

Benda: Die Polizei und die Justiz haben ja mit richterlicher Genehmigung bereits Telefone abgehört. Aus den dabei gewonnenen Erfahrungen könnte man Schlüsse ziehen. Andererseits hat das Bundesverfassungsgericht dazu die meiner Auffassung nach nicht unproblematische Abgrenzung getroffen: Die Polizei muss bei Abhöraktionen von Moment zu Moment unterscheiden, ob es sich um für die Ermittlung relevante oder um private Kommunikation der Verdächtigen handelt. Darüber klagt die Polizei. Das wird sicherlich dazu führen, dass das Gericht bei der Vorratsdatenspeicherung noch genauer hinschauen und sich von Experten aus der Praxis beraten lassen wird. Es wird dann versuchen, die Grenzen präziser zu ziehen, als das - soweit es mir bekannt ist - in den vorliegenden Gesetzentwürfen vorgesehen ist.

Weiter in Teil zwei des Interviews: Lässt sich aus der bisherigen Linie des Bundesverfassungsgerichts auf ein Urteil in Sachen Vorratsdatenspeicherung schließen?