Computertastatur mit Bundesadler
Exklusiv

Sicherheitsbehörden Die Anti-Terror-Datei, die niemand braucht

Stand: 26.05.2022 08:12 Uhr

Die Anti-Terror-Datei soll Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus helfen. Sie spielt aber in der Praxis kaum eine Rolle. Nun fordern einige Politiker die Abschaffung.

Sie wurde als wichtiges Werkzeug im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus bezeichnet: die Anti-Terror-Datei, kurz ATD genannt. Die Informationen zu terrorverdächtigen Personen - etwa Namen, Adressen oder auch verwendete Telefonnummern und E-Mail-Adressen - sind in einer gemeinsamen Datei gespeichert, auf die alle Sicherheitsbehörden aus Bund und Ländern zugreifen können. Vom Landeskriminalamt Bremen bis zum Bundesnachrichtendienst (BND). So soll ein schnellerer Informationsfluss zwischen den Behörden gewährleistet werden, um Anschläge zu verhindern.

Die Anti-Terror-Datei wurde im Jahr 2007 nach einer gemeinsamen Entscheidung der Innenminister aus Bund und Länder ins Leben gerufen. Tatsächlich aber spielt die ATD auch fünfzehn Jahre später nahezu keine Rolle in der alltäglichen Arbeit der Sicherheitsbehörden. Die Datenbank, in der aktuell rund 8500 Personendaten erfasst sind, gilt als weitestgehend überflüssig. Nun kündigt das Bundesinnenministerium auf Nachfrage des WDR eine Überprüfung der Datei und eine mögliche Überarbeitung an.

Nur 23 Erkenntnisanfragen im Jahr 2019

Die ATD soll vor allem ein Informationsverzeichnis sein. Wenn beispielsweise ein Polizist in der Datenbank eine bestimmte Person abfragt, bekommt der Beamte entweder einen Treffer oder eben kein Ergebnis. Ein Treffer bedeutet, es wird angezeigt, dass zu der Person in einer anderen Behörde Informationen vorliegen. Der Polizist kann dann eine sogenannte Erkenntnisanfrage bei der entsprechenden Behörde stellen, um weitere Auskünfte zu erhalten.

 

Dies gestaltet sich vergleichsweise einfach, wenn es sich dabei um eine andere Polizeibehörde handelt. Komplizierter allerdings wird es, wenn es um Nachrichtendienste wie den Verfassungsschutz oder den BND geht. Deren Informationen sind oftmals als "geheim" eingestuft und dürfen von Polizeibehörden nicht ohne Weiteres verwendet werden.

In der Praxis bedeutet dies: Die Informationen aus der Anti-Terror-Datei unterliegen mitunter der Geheimhaltung und können nicht für ein Strafverfahren verwendet und einer polizeilichen Akte hinzugefügt werden.

Wenig überraschend ist daher, dass kaum Auskunftsersuchen über die Anti-Terror-Datei stattfinden. Im Jahr 2019 wurden beispielsweise bundesweit zwar rund 75.000 Suchanfragen über die Datei gestellt, allerdings nur 23 Erkenntnisanfragen.

 

Nachrichtendienste speichern unerkannt

Um die gewünschten Informationen zu einem Terrorverdächtigen zu erhalten, greifen viele Ermittler einfach zum Telefon und melden sich bei den Kollegen der anderen Behörde. Oder es werden andere Austauschplattformen und Formate bemüht, die sich mittlerweile als effektiver und praktikabler erwiesen haben, wie etwa das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin.

Noch eine Besonderheit gibt es bei der Anti-Terror-Datei, die sich nicht unbedingt als vorteilhaft herausgestellt hat. Die Nachrichtendienste dürfen eine sogenannte verdeckte Speicherung vornehmen. Das bedeutet, die Daten eines Terrorverdächtigen können etwa durch den Verfassungsschutz in der Datei hinterlegt werden, sie sind aber für andere Behörden nicht abrufbar. Der Verfassungsschutz hingegen wird darüber informiert, wenn jemand die Person in der Datei abgefragt hat.

 

Folgenlose Speicherung des Attentäters Anis Amri

So wurde beispielsweise Anis Amri, der Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz, durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im September 2016 in der Anti-Terror-Datei verdeckt gespeichert. Als der BND nach Amris Anschlag seine Daten abfragte, gab es keinen Treffer. In einer internen E-Mail des BND hieß es dazu: "Anis Amri ist im offenen Bestand nicht in der ATD gespeichert."

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss des Bundestages zum Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz kam in seinem Abschlussbericht schließlich auch zu dem Ergebnis, dass die Anti-Terror-Datei "von den deutschen Behörden nur wenig genutzt wird und als Instrument der Terrorismusbekämpfung ungeeignet ist". Die Fraktionen sprachen sich daher "für eine Abschaffung der Anti-Terror-Datei" aus.

 

Bundesregierung prüft Überarbeitung

Wie geht es nun weiter? "Die Bundesregierung prüft derzeit, inwiefern das Anti-Terror-Datei-Gesetz und die damit verbundene Datei künftig zu überarbeiten sind", erklärte das Bundesinnenministerium auf WDR-Anfrage. Diese Prüfung sei noch nicht abgeschlossen.

"Es ist seit Jahren bekannt, dass die Anti-Terrordatei in der täglichen Arbeit der Sicherheitsbehörden kaum eine Rolle spielt", meint die Grünen-Innenpolitikerin Irene Mihalic. "Von daher ist es folgerichtig, dass wir die ATD einer kritischen Betrachtung unterziehen und auch Reformen prüfen."

Opposition ist geteilter Meinung

Die Union warnt vor einer Abschaffung der Datenbank. "Angesichts der anhaltenden Bedrohungslage durch den islamistischen Terrorismus sollte die Anti-Terror-Datei permanent weiterentwickelt werden, um einen praxistauglichen Einsatz für die Sicherheitsbehörden zu ermöglichen", so der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm. "Jetzt auf ein solches Mittel des Informationsaustausches der verschiedenen Sicherheitsbehörden zu verzichten, wäre unter Sicherheitsaspekten nicht ratsam."

Die Linke-Bundestagsabgeordnete und Innenexpertin Martina Renner hält die ursprünglich mit der ATD verfolgten Ziele hingegen angesichts der Terroranschläge der vergangenen Jahre schlichtweg für gescheitert. "Wir brauchen eine exakte und zeitgemäße Analyse konkreter Gefahren", so Renner. "Dafür sind gut ausgebildete Expertinnen und Experten sowie der politische Wille aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen erforderlich."