EuGH-Urteil zu Fluggastdaten Gute Basis, aber zu diffus
Das Urteil zur Speicherung von Fluggastdaten hat gute Ansätze. Aber ob es dadurch zu einem einwandfreien Umgang mit den Daten kommt, steht in Frage. Lobenswert ist, dass die lange Speicherzeit wegfällt.
Das klingt erstmal gut: Der Europäische Gerichtshof, das oberste EU-Gericht bestätigt: Wenn so viele Daten von Flugreisenden standardmäßig gespeichert und ausgewertet werden, dann ist das ein heftiger Eingriff in die Grundrechte.
Die Behörden wissen nicht nur von jedem Passagier, wer da geflogen ist, sondern auch in welcher Begleitung. Sie wissen, wie gezahlt wurde, die Nummer der Kreditkarte, wie viel Gepäck mitgenommen wurde, in welchem Reisebüro der Flug gebucht wurde, ob es sich um einen Vielflieger handelt und vieles mehr. Und das Ganze wird fünf Jahre gespeichert. Das heißt: Alle, die öfter mal fliegen, können damit rechnen, dass das Bundeskriminalamt viel über sie weiß.
Sehr genaues Abbild einer Person
Wenn dazu noch, wie in Belgien, andere Reisedaten wie Busfahrten oder Zugreisen dazu kommen, entsteht ein sehr genaues Abbild von der einzelnen Person. Jede muss damit rechnen, dass ihr Verhalten verdächtig erscheint: "Sie reisen nach Hongkong, haben aber nur Handgepäck dabei? Sehr seltsam. Sie haben Ihren Flug bar bezahlt? Noch seltsamer."
Und wenn dann noch der Gerichtshof bestätigt, dass bei der Auswertung der riesigen Datenmenge viele Fehler passieren, kann jedem Mallorca-Touristen mulmig werden.
Datenspeicherung wird eingegrenzt
Aber der EuGH stoppt die massenhafte Datenspeicherung nicht. Das hätte man erwarten können, denn schließlich hat er schon in vielen Entscheidungen die allgemeine Speicherung von Telefon- und Internetdaten ohne jeden Anlass für unzulässig gehalten.
Die obersten Richterinnen und Richter der EU versuchen, die massenhafte Datenüberwachung irgendwie einzugrenzen. Bei Flügen innerhalb von Europa sollen die Daten in Zukunft nur ausnahmsweise ausgewertet werden. Sie bleiben aber sehr nebulös bei der Frage, wann das dann doch sein darf. Und es dürfen nur solche Flüge ausgewertet werden, die zumindest mittelbar mit der Straftat in Zusammenhang stehen. Was das heißen soll, ist auch ziemlich unklar.
Immerhin: Wer am Flughafen Ärger bekommt, kann versuchen, vor Gericht Recht zu bekommen. Das ist dem EuGH sehr wichtig: Dass es in Zukunft mehr Kontrollen gibt. Wenn in der großen Datenmenge nach noch unbekannten, aber möglicherweise gefährlichen Menschen gefischt wird, braucht das genaue Regeln.
Nicht alles den Computern überlassen
Zum ersten Mal sagt der Gerichtshof: Wir können das nicht den Computern überlassen, wer da rausgefischt wird. Das müssen Menschen vorgeben, was alles verdächtiges Verhalten sein könnte und später auch kontrollieren, ob zu Recht verdächtigt wurde. Diskriminierung ist nicht erlaubt.
Das Urteil hat gute Ansätze. Ob es wirklich auf Dauer zu rechtsstaatlich einwandfreiem Umgang mit Daten kommt, ist allerdings noch nicht sicher. Dafür ist manches zu diffus. Aber in zwei Punkten kann man den Richterinnen und Richtern sicher dankbar sein. Dass sie die lange Speicherzeit von ursprünglich fünf Jahren für den Normalfall auf sechs Monate gekürzt haben. Und dass sie klar und deutlich gesagt haben: Für Bus und Bahn darf es eine solche Datenspeicherung nicht geben. Damit würden die Menschen in Europa zu intensiv überwacht.
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