EuGH-Urteil Lkw-Maut seit Jahren falsch berechnet
Schlappe für die Bundesregierung: Die Kosten für die Verkehrspolizei dürfen nicht in die Berechnung der Lkw-Maut einfließen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Es geht um viele Millionen Euro.
Die deutsche Lkw-Maut wird seit Jahren falsch berechnet. Konkret geht es um die Kosten für die Verkehrspolizei auf Bundesfernstraßen. Diese Kosten stellt die Bundesrepublik seit Jahren anteilig den Lkw-Fahrern in Rechnung - zu Unrecht, wie die höchsten EU-Richter nun urteilten. Denn diese Berechnung verstößt gegen das Europarecht.
Im entschiedenen Fall hat ein polnischer Spediteur knapp 12.500 Euro Mautgebühren von der Bundesrepublik zurückverlangt, die er nun auch erhalten dürfte. Seine Klage gilt als Musterklage für viele weitere Speditionen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte den Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorab um Klärung europarechtlicher Fragen gebeten.
Maut nur für Betrieb und Instandhaltung
Die Antwort des EuGH: Die Maut darf nur Infrastrukturkosten beinhalten, also zum Beispiel Kosten für Betrieb und Instandhaltung. Die Polizeikosten zählen aber nicht dazu. Und darauf können sich Lkw-Fahrer auch unmittelbar berufen. Das geht aber vorerst nur, wenn sie bereits geklagt haben oder ihre Ansprüche noch nicht verjährt sind.
Für die Bundesrepublik geht es dabei um viel Geld. Bei der mündlichen Verhandlung in Luxemburg hatte das Bundesverkehrsministerium vorgetragen, dass für die Verkehrspolizei jedes Jahr Ausgaben von 200 Millionen Euro anfallen, die den Lkw zuzurechnen sind. Diese kann die Bundesrepublik künftig nicht mehr zurückverlangen: Die Maut muss nun neu berechnet werden.
Az: C‑ 321/19