Urteil in Luxemburg EuGH stärkt Geschädigte im VW-Skandal
Wer im EU-Ausland einen manipulierten VW gekauft hat, kann den Autobauer dafür in seinem Land verklagen. Er muss nicht extra in Deutschland ein Verfahren anstrengen. Das entschied der Europäische Gerichtshof.
Ausländische Käufer von abgasmanipulierten VW-Modellen brauchen für Schadenersatzklagen nicht in Deutschland vor Gericht zu ziehen. Der Schaden sei in dem Land entstanden, in dem das Fahrzeug gekauft worden sei, entschied der Europäische Gerichtshof. Sie können VW also im Land des Autokaufs verklagen.
Hintergrund ist der Fall von 574 VW-Kunden in Österreich, die ihre Ansprüche an den österreichischen Verein für Konsumenteninformation (VKI) abgetreten haben. Dieser verklagte Volkswagen stellvertretend vor dem Landesgericht Klagenfurt auf Schadenersatz in Höhe von 3,6 Millionen Euro. Das Gericht hatte daraufhin den EuGH gebeten, zu prüfen, ob die Klage überhaupt in seine Zuständigkeit fällt. VW bestritt dies nämlich - und verwies auf seinen Firmensitz Deutschland.
Schaden erst in Österreich eingetreten
Der EuGH entschied nun: Ein in einem EU-Staat niedergelassener Autohersteller, der in einem anderen Mitgliedsland beim Verkauf seiner Fahrzeuge gegen Gesetze verstoße, müsse vernünftigerweise damit rechnen, in diesem Land verklagt zu werden.
Die Begründung lautet etwa so: Der Ort des ursächlichen Geschehens - also des Einbaus der Manipulationssoftware - sei zwar in Deutschland. Der Schaden verwirkliche sich aber erst dann, wenn ein Kunde das Auto zu einem Preis kaufe, der über dem tatsächlichen Wert liege. In diesem Fall ist der Schaden - eine Wertminderung durch die Differenz zwischen Kaufpreis und tatsächlichem Wert aufgrund der Manipulationssoftware - also erst in Österreich eingetreten.
Die Richter des EuGH stärken mit dem Urteil den Geschädigten im VW-Skandal den Rücken.
Milliarden-Skandal
Volkswagen hatte die Software von Dieselfahrzeugen so programmiert, dass diese bei Abgastests weniger Schadstoff ausstießen als im alltäglichen Straßenverkehr. Der Autobauer hat deswegen Milliardensummen für Strafzahlungen, Vergleiche und Nachrüstungen aufwenden müssen.