Zwei Personen gehen an einem Google-Logo vorbei.

Tech-Gigant Google EU-Gericht kippt weitere Milliardenstrafe - vorerst

Stand: 18.09.2024 11:58 Uhr

Nach der juristischen Niederlage vergangene Woche hat Google nun einen Sieg errungen: Das EU-Gericht kassierte eine weitere Milliardenstrafe. Die EU-Kommission habe nicht ausreichend belegt, dass der Konzern seine Marktmacht missbraucht habe.

Im Streit um eine Wettbewerbsstrafe kann der Tech-Gigant Google vorerst aufatmen: Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) hat ein Kartellbußgeld in Höhe von 1,49 Milliarden Euro erst einmal aufgehoben. Der EU-Kommission seien bei der Prüfung Fehler unterlaufen, urteilte das Gericht in Luxemburg.

Weite Teile der Vorwürfe gegen den US-Konzern bestätigten die Luxemburger Richter jedoch. Die Kommission kann daher die fraglichen Teile neu prüfen und dann erneut über die Verhängung einer Wettbewerbsstrafe entscheiden.

Google soll Marktmacht zementiert haben

Die EU-Kommission hatte die Kartellstrafe 2019 wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei der Online-Werbung verhängt. Konkret warf sie Google vor, seit 2006 mit Hilfe von Ausschließlichkeitsklauseln die "beherrschende Stellung im Bereich der Suchmaschinenwerbung" zu zementieren. Gegen das Bußgeld klagten der Suchmaschinenbetreiber und sein Mutterkonzern Alphabet.

Beim Dienst "AdSense for Search" können andere Internetseiten Google-Suchmasken einbinden und erbringen dafür Gegenleistungen. Finanziell ist "AdSense" für Google eher ein Nischenprodukt. Der Tech-Riese nahm eigenen Angaben zufolge schon vor der Entscheidung der EU-Kommission Änderungen am Modell vor.

EU-Kommission muss nun erneut prüfen

Das EuG hat die Vorwürfe der EU-Kommission nun zwar weitgehend bestätigt; es verwies aber darauf, dass Google verschiedene Ausschließlichkeitsklauseln verwendet habe. Die Kommission habe nicht ausreichend geklärt, welche Klauseln für welche Zeiträume verwendet wurden und welche Märkte dann davon betroffen waren. Dies muss die EU-Kommission nun klären und dann neu entscheiden, ob und in welcher Höhe sie ein Bußgeld verhängt. Alternativ kann sie das EuG-Urteil auch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anfechten.

Bereits mehrfach Milliardenstrafen verhängt

Die nun umstrittene Strafe war 2019 die dritte, die die EU-Kommission innerhalb von drei Jahren verhängt hatte. Im Juni 2017 hatte die Kommission 2,42 Milliarden Euro von Google wegen der Bevorzugung seines Preisvergleichsdienstes gefordert. Im Juli 2018 folgten 4,34 Milliarden Euro wegen illegaler Praktiken bei seinem Handy- und Tablet-Betriebssystem Android.

Die erste Kartellbuße wurde vor einer Woche rechtskräftig vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt. Das zweite Strafgeld ist dort noch anhängig, das EuG hatte es 2022 geringfügig auf 4,125 Milliarden Euro reduziert.

DMA nimmt Tech-Riesen an die Leine

In Brüssel wird seit Jahren darum gerungen, wie man Wettbewerbsverzerrungen durch die riesigen Tech-Konzerne verhindern kann. Neben Gesetzen wie dem Digital Markets Act (DMA), das die Dominanz von großen Online-Plattformen bekämpfen soll, überzogen die Wettbewerbshüter der EU-Kommission etwa Google in den vergangenen Jahren mit mehreren Strafen in einer Gesamthöhe von gut acht Milliarden Euro. Der Konzern verdaute diese mit seinem boomenden Online-Werbegeschäft zwar schnell, musste allerdings in manchen Fällen sein Geschäftsmodell ändern.    

Az.: T‑334/19