Zweiter "blauer Brief" an Bundesregierung EU verschärft Gangart gegen Pkw-Maut
Im Verfahren gegen die Pkw-Maut erhöht die EU den Druck auf die Bundesregierung - in Form eines zweiten "blauen Briefes". Nun hat Verkehrsminister Dobrindt zwei Monate Zeit einzulenken. Tut er das nicht, droht eine Klage vor dem EuGH.
Der Briefverkehr zwischen Berlin und Brüssel ist um ein entscheidendes Schriftstück reicher - damit geht der Streit um die deutsche Pkw-Maut in die nächste Runde: In ihrem heutigen Schreiben fordert die EU-Kommission die Bundesregierung dazu auf, Änderungen an der geplanten Straßengebühr vorzunehmen.
Nach Auffassung der EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc verstößt die deutsche Maut gegen EU-Recht. Das Problem aus Brüsseler Sicht: Die einheimischen Wagenlenker sollen das Geld für die geplante Vignette über die Kfz-Steuer zurückerstattet bekommen. Damit würden Ausländer schlechter gestellt als Inländer, argumentiert die Kommission. Das hatte sie bereits in ihrem ersten "blauen Brief" an Berlin im Juni vergangenen Jahres deutlich gemacht.
Noch zwei Monate Aufschub
Nach dem heutigen Schreiben hat die Bundesregierung nun zwei Monate Zeit einzulenken. Tut sie das nicht, könnte die EU-Kommission sie vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.
Gleichzeitig startet Brüssel ein Verfahren gegen Großbritannien. Die dortige Lkw-Maut könnte Ausländer auf ähnliche Weise schlechter stellen wie in Deutschland die Pkw-Maut - so lauten die Bedenken. Ob die EU-Kommission diesen Schritt jetzt wagen würde, darüber war in den vergangenen Tagen eifrig spekuliert werden. Denn am 23. Juni stimmen die Briten über den Verbleib in der EU ab.
Dobrindt hält Maut für rechtmäßig
Was Deutschland betrifft, so hatte Verkehrsminister Alexander Dobrindt die geplante Maut nach den Einwänden aus Brüssel auf Eis gelegt. Er geht aber dennoch davon aus, dass das CSU-Projekt mit EU-Recht vereinbar ist.
Vertragsverletzungsverfahren laufen stets nach einem ganz bestimmten Drehbuch ab: Auf einen ersten offiziellen blauen Brief folgt meist eine Phase der Gespräche und Verhandlungen. Führen die zu nichts, verschickt Brüssel das nächste Mahnschreiben. An diesem Punkt befinden wir uns jetzt.
Ändert die Bundesregierung nicht ihren Kurs - und wird die Mautgesetzgebung nicht so umgeschrieben, dass sie nach Ansicht der Kommission mit EU-Recht vereinbar wird - könnte die deutsche Maut tatsächlich ein Fall für die Richter werden.