Logo von Black Lives Matter Adidas macht Kehrtwende bei Markenstreit
Der Sportartikelhersteller Adidas ging noch Anfang der Woche vor dem US-Markenamt gegen das gelbe Streifendesign einer Stiftung von Black Lives Matter vor. Nur zwei Tage später rudert der Konzern im Streit zurück.
Drei gelbe Streifen im Logo einer zentralen Stiftung der US-Bewegung Black Lives Matter haben kurzzeitig für einen Markenstreit mit Adidas gesorgt. Der Sportartikelkonzern ging zunächst am Montag mit einem Antrag beim US-amerikanischen Patent- und Markenamt gegen eine Verwendung des Streifendesigns unter anderem auf Bekleidung, Taschen und Websites vor. Adidas ruderte dann aber wieder zurück. "Wir sind bereits im Begriff, den Widerspruch gegen die Markenanmeldung der Black Lives Matter Global Network Foundation zurückzuziehen", sagte eine Konzernsprecherin heute in Herzogenaurach.
Adidas hatte dem Amt in einem eingereichten Antrag Anfang der Woche zunächst mitgeteilt, dass das gelbe Streifendesign der Black Lives Matter Global Network Foundation zu Verwechslungen mit seiner eigenen berühmten Drei-Streifen-Marke führen könne. Der Konzern führte weiter aus, dass er sein Logo bereits seit dem Jahr 1952 verwende und dieses "internationalen Ruhm und enorme öffentliche Anerkennung" erlangt habe.
Einflussreiche Stiftung
Black Lives Matter ist eine lose organisierte Bewegung, die in den vergangenen Jahren vor allem nach Fällen von brutaler Polizeigewalt gegen schwarze Amerikaner an Stärke gewann. Die Stiftung Black Lives Matter Global Network Foundation war 2013 von den Urhebern der Bewegung gegründet worden und gilt als einflussreich unter den Aktivisten.
Die Stiftung hatte ihr Markendesign mit drei gelben Streifen den Unterlagen zufolge im November 2020 angemeldet. Es soll auf einer Vielzahl von Produkten wie Kleidung, Publikationen, Taschen, Armbändern und Tassen verwendet werden.
Streifen sorgen immer wieder für Streit
In der Vergangenheit hat es immer wieder Streit um das bekannte Drei-Streifen-Logo von Adidas gegeben. Seit 2008 reichte der Sportartikelhersteller aus Herzogenaurach mehr als 90 Klagen ein und unterzeichnete mehr als 200 Vergleichsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Marke. Dies geht aus Gerichtsdokumenten hervor, die das Unternehmen in einem Prozess gegen das Modehaus des Designers Thom Browne eingereicht hat. Dabei hatte ein Geschworenengericht im Januar entschieden, dass Brownes Streifenmuster die Markenrechte von Adidas nicht verletzen.