Außenansicht des Hauptsitzes von Booking.com, in Amsterdam.

Wettbewerbsbedenken der EU Booking darf Konkurrenten nicht übernehmen

Stand: 25.09.2023 15:23 Uhr

Das Buchungsportal Booking.com darf den Konkurrenten eTraveli nicht wie geplant übernehmen. Die EU-Wettbewerbshüter befürchten eine weitere Stärkung der marktbeherrschenden Stellung bei Online-Hotelbuchungen.

Die EU-Kommission hat der milliardenschweren eTraveli-Übernahme durch Booking einen Riegel vorgeschoben. Der Deal würde die beherrschende Stellung des Buchungsportals auf dem Markt der Online-Reisebüros stärken, was möglicherweise zu höheren Preisen für Verbraucherinnen und Verbraucher führen könnte, sagte der für Wettbewerb zuständige EU-Kommissar Didier Reynders heute in Brüssel. "Booking hat keine ausreichenden Abhilfemaßnahmen angeboten, um diese Bedenken auszuräumen", hieß es in einer Mitteilung.

Es sei das erste Mal, dass die Kommission dieses Jahr eine Übernahme verboten habe, so Reynders. Die EU-Kommission ist unter anderem dafür zuständig zu überprüfen, ob Fusionen ab einem gewissen Schwellenwert den Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verzerren könnten, zu dem neben den EU-Staaten auch Norwegen, Liechtenstein und Island zählen. Großbritannien hatte die Übernahme im vergangenen Jahr ohne Auflagen genehmigt.

Zusätzliche Flüge-Vermittlung könnte Wettbewerb verzerren

Zu Booking Holdings gehören die Hotelreservierungsplattformen Booking.com und das asiatische Pendant agoda.com. Den EU-Angaben zufolge ist Booking.com das dominierende Portal im EWR. "Das Unternehmen ist in den letzten zehn Jahren stetig gewachsen und hat einen Marktanteil von über 60 Prozent erreicht", so die Kommission. Das schwedische Unternehmen eTraveli betreibt dagegen Marken wie GotoGate und My Trip, über die Flüge gebucht werden können.

Im Mittelpunkt des Geschäftsmodells von Booking stünde zwar die Online-Vermittlungen von Hotels, so die Kommission. Ein zusätzlicher Flugreservierungsservice könnte aber dazu führen, dass die Plattform deutlich stärker genutzt werde, wodurch auch die Chance steige, anschließend Hotels zu vermitteln. "Booking hätte von der Trägheit der Kunden profitieren können", hieß es wörtlich.

Booking kann rechtlich gegen die Entscheidung der Kommission, das geplante Geschäft im Wert von 1,63 Milliarden Euro zu verbieten, vorgehen. Reynders betonte auf die Frage, ob sie einer rechtlichen Untersuchung standhalte, man habe einen wohlüberlegten Entschluss getroffen. "Wenn wir nicht zuversichtlich sind, treffen wir keine Entscheidung", so Reynders.

Paul Vorreiter, HR Brüssel, tagesschau, 25.09.2023 17:27 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete BR24 am 25. September 2023 um 15:40 Uhr.