Events wie Olympia in Paris Geplatzter Urlaub trotz gebuchter Unterkunft
Olympia lockt im Sommer Millionen Gäste nach Paris. Viele Hotels und Privatvermieter hoffen auf gute Geschäfte mit überdurchschnittlich hohen Einnahmen - auf Kosten der Verbraucher und mit teils sonderbaren Methoden.
Patrick möchte sich und seinen Kindern einen Traum erfüllen: einmal Olympia live erleben. Und dieses Jahr soll er wahr werden. Da Paris ganz in der Nähe seines Wohnorts Köln liegt, kauft er Tickets für die Olympischen Sommerspiele und bucht die notwendige Unterkunft auch schon Mitte 2023.
Über die Online-Plattform Booking.com findet er ein Apartment für drei Personen für 330 Euro pro Nacht. Er bucht und erhält eine Bestätigung sowohl von Booking.com als auch dem Vermieter. So weit, so gut.
Der frühe Vogel plötzlich ohne Wurm
Kurz vor Weihnachten teilt Booking.com Patrick mit, der Anbieter habe sich im Preis vertan. Das Zimmer koste gar nicht 330 Euro, sondern 850 Euro pro Nacht, zuzüglich Steuern. Als Patrick widerspricht, wird seine Buchung storniert und das Apartment ist plötzlich für den höheren Preis wieder buchbar.
Einen günstigen Frühbucher-Preis kann der Familienvater nicht mehr ergattern. Und für Booking.com ist der Fall anscheinend erledigt, denn die Plattform hilft ihm nicht weiter.
"Das muss sie auch nicht, denn Buchungsplattformen agieren als Vermittler und müssen nicht haften, wenn ein Anbieter vertragsbrüchig wird", sagt die Juristin Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ). Das EVZ ist eines von 29 Verbraucherzentren in Europa, die Menschen helfen, Rechte bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten im EU-Ausland durchzusetzen.
Stornierungen unter Vorwand kein Einzelfall
Was Patrick widerfahren ist, ist kein Einzelfall. Gerade zu Großveranstaltungen wie internationalen Sportevents oder Musikfestivals kommt es vermehrt vor, dass Hotels oder andere Anbieter bestehende Buchungen unter einem Vorwand wieder stornieren und die Zimmer kurz darauf für einen vielfachen Preis erneut anbieten. Dabei macht es keinen Unterschied, ob man die Unterkunft über eine Plattform oder direkt beim Hotel bucht.
Allein für Olympia 2024 in Paris berichtet eine Sportlergruppe von mehr als 20 Hotel-Stornierungen. In Internetforen häufen sich Berichte über solche Fälle während diverser Europameisterschaften, Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen. Die Begründungen der Hotels reichen von angeblich nicht funktionierenden Kreditkarten über versehentlich falschen Preisangaben bis hin zur Behauptung, das Hotel habe während der Zeit geschlossen.
Wo kein Kläger, da kein Richter
Unabhängig von den Gründen wird faktisch ein für beide Seiten bindender Vertrag aufgelöst, und Gäste stehen plötzlich ohne Zimmer da. Rein rechtlich darf ein Hotel nicht ohne Weiteres stornieren. Entschließt es sich doch dazu, muss es für den Schaden, den es anrichtet, aufkommen.
"Die Hotels wissen das sehr genau", sagt Katja Wojtal, aber sie hätten keine Angst, Verträge zu brechen, denn es gebe so etwas wie ein "rationales Desinteresse". Es besagt, dass Verbraucher es scheuen, unter einem Schadenswert von etwa 2.000 Euro vor Gericht zu gehen und deshalb die Sache oft auf sich beruhen lassen.
Das Europäische Verbraucherzentrum hilft
Hinzu kommt, dass die Rechtslage europaweit nicht einheitlich ist. Anders als bei Pauschalreisen, bei denen es im Falle einer Stornierung feste Sätze gibt, müssen Individualreisende alleine einen Schadensersatz erstreiten. Zudem erschweren häufig Sprachbarrieren, das eigene Recht durchzusetzen.
Die gute Nachricht: Verbraucher können sich kostenlos an das Europäische Verbraucherzentrum in Kehl wenden. Dort werden sie beraten, bekommen Unterstützung bei Musterbriefen und Hilfe, die richtigen Stellen im jeweiligen Land zu finden.
Speziell für Frankreich hat das EVZ den Tipp, bei der Hotelbuchung schon eine Anzahlung zu leisten. Denn das französische Recht kennt eine Regelung, die es in Deutschland nicht gibt: Eine Anzahlung hat dort den Stellenwert einer Kaution. Storniert das Hotel trotz einer Anzahlung die Buchung, muss es Schadensersatz an den Gast zahlen.