Europäischer Gerichtshof Schockbilder Pflicht auf Zigarettenautomaten
Schockbilder auf Zigarettenpackungen müssen beim Kauf im Supermarkt bereits am Automaten zu sehen sein - und nicht erst beim Bezahlen an der Kasse. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Die deutsche Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei hat zwei Münchner Supermärkte verklagt. Dort gibt es Automaten, bei denen die Zigarettenpackung aufs Kassenband fällt, nachdem man eine Marke anhand eines Bildes ausgewählt hat. Auf diesem Bild sind keine Warnhinweise zu sehen. Die sehen die Kunden erst bei der Bezahlung an der Kasse.
Das aber sei zu spät, entschieden nun die Richter des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg, nachdem ihnen der Bundesgerichtshof die entscheidenden Rechtsfragen vorgelegt hatte. Nach europäischem Recht müssten nicht nur Zigarettenpackungen, sondern auch vergleichbare Abbildungen bereits Schockbilder beinhalten.
Supermärkte müssen Automaten umgestalten
Nach der Auslegung europäischen Rechts muss nun das deutsche Gericht den konkreten Fall entscheiden. Klar dürfte aber schon jetzt sein: Supermärkte werden vermutlich zukünftig ihre Zigarettenautomaten umgestalten müssen.
Az: C-370/20