Fehlende Filialen 141 Pflichtstandorte der Post sind unbesetzt
Eigentlich muss jeder Ort mit mehr als 2.000 Einwohnern eine Postfiliale haben. Das ist derzeit längst nicht immer der Fall. Eine Gesetzesnovelle dürfte das ändern - mit Automaten.
Die Deutsche Post hat noch immer weniger Filialen auf dem Land als sie haben müsste. Im Juli habe es 141 sogenannte unbesetzte Pflichtstandorte gegeben und damit 16 mehr als im Februar, teilte die Bundesnetzagentur auf dpa-Anfrage mit. Einer gesetzlichen Regel zufolge muss die Post in Gemeinden, die mehr als 2.000 Einwohner haben, mindestens eine Filiale haben.
In Gemeinden mit mehr als 4.000 Einwohnern darf die Entfernung zur Filiale in zusammenhängenden Wohngebieten nicht mehr als zwei Kilometer betragen. Mit knapp 13.000 Postfilialen - meistens Kioske und andere Einzelhändler mit Post-Schalter - ist der Bonner Konzern bundesweit zwar stark vertreten, eine staatliche Pflicht von insgesamt 12.000 Filialen wird übertroffen. Aber auf dem Land und am Stadtrand hält die Post besagte Entfernungsregeln nicht immer ein.
Zahl fehlender Filialen variiert deutlich
Im Oktober 2023 waren es den Angaben zufolge nur 73 unbesetzte Pflichtstandorte und damit nur circa halb so viele wie im Juli dieses Jahres. Allerdings ist kein Trend auszumachen, der Wert schwankt vielmehr seit langem - im Januar 2023 waren es mit 174 mehr als zuletzt.
Grund für die Schwierigkeiten des Logistikers ist der Strukturwandel auf dem Land: Wenn in einem Dorf der letzte Supermarkt oder Krämerladen dichtmacht und kein anderer Einzelhändler mehr als Partner bereitsteht, bleibt der Filialstandort unbesetzt. Manchmal dauert es dann auch einfach etwas, bis sich doch noch ein Partner findet.
Ein Post-Sprecher wies darauf hin, dass die Einrichtung von Filialen "insbesondere in ländlichen Gebieten mit wenig ausgeprägter Einzelhandels-Infrastruktur sehr herausfordernd ist und wir immer wieder mit Geschäftsaufgaben von Filialpartnern rechnen müssen". Es sei daher nicht ungewöhnlich, dass die Zahl der Vakanzen gestiegen sei. Man wolle allerdings mit Hochdruck daran arbeiten, an allen Pflichtstandorten präsent zu sein, betonte der Sprecher des Post-Konzerns DHL, dessen nationales Briefgeschäft unter Deutsche Post firmiert.
Automaten können künftig Filialpflicht erfüllen
Das Problem dürfte im nächsten Jahr entschärft werden. Denn zum Jahreswechsel greifen neue Regeln des Postgesetzes, das unlängst novelliert worden war. Dann werden unter bestimmten Umständen auch sogenannte Poststationen bei der Erfüllung der Pflichtvorgabe angerechnet, bislang ist das nicht der Fall. An Poststationen können Briefmarken gekauft, Pakete frankiert sowie Briefe und Pakete abgeben werden, außerdem gibt es eine Videoberatung. Ein Vorteil: Die Automaten sind rund um die Uhr verfügbar, bei Postfilialen müssen sich die Kunden hingegen an die Öffnungszeiten halten.
Von den 141 unbesetzten Pflichtstandorten im Juli hatten 27 Standorte einen Automaten - dort war es also durchaus möglich, postalische Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Das zeigt, dass der Wert im kommenden Jahr vermutlich sinken wird. Allerdings muss sich die Post hierbei mit Kommunalvertretern abstimmen und sie braucht bei der Anrechnung eines Automaten auf die Filialpflicht die Zustimmung der Bundesnetzagentur.
Es wäre eine Überraschung, wenn die Behörde sich bei dem Thema querstellt: Deren Chef Klaus Müller hatte sich unlängst grundsätzlich positiv über die Automaten geäußert.