Durchbruch im Koalitionsstreit Ampel einigt sich auf Details beim Heizungsgesetz
Vor zwei Wochen hatte die Ampel ihren monatelangen Streit über das Heizungsgesetz beigelegt und sich auf "Leitplanken" verständigt. Nun wurden letzte offene Fragen geklärt. Bis zur Sommerpause soll das Gesetz verabschiedet werden.
Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP hat einen Durchbruch beim Heizungsgesetz erzielt. In der vergangenen Nacht einigten sich die Fraktionsspitzen bei einem Treffen in zuletzt noch offenen Fragen. Ein SPD-Sprecher bestätigte entsprechende Informationen des ARD-Hauptstadtstudios.
Das von den Grünen geführte Wirtschaftsministerium und das SPD-geführte Bauministerium seien nun gebeten worden, die Texte mit den letzten Details anzupassen. Am Donnerstag soll das Gebäudeenergiegesetz - auch Heizungsgesetz genannt - vorgestellt werden. In der kommenden Woche gebe es im Klima- und Energieausschuss des Bundestags eine erneute Expertenanhörung. Vor zwei Wochen hatten die Ampel-Partner sich - nach monatelangem Streit - bislang nur auf grobe "Leitplanken" verständigt, entlang derer der ursprüngliche Gesetzentwurf geändert werden sollte.
Verabschiedung bis zur Sommerpause geplant
Die Ampel strebt an, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause - die nach dem 7. Juli beginnt - vom Bundestag verabschiedet wird. Der Nachrichtenagentur Reuters zufolge soll das in der ersten Juliwoche geschehen, damit es ab 2024 greifen kann. SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast erklärte: "Damit haben die Bürgerinnen und Bürger Klarheit, wie es mit dem Heizen weitergeht."
Im Kern sehen die "Leitplanken" für viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer mehr Zeit beim Heizungstausch vor. Das Gebäudeenergiegesetz soll an ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Es soll der Grundsatz gelten: Zuerst muss eine kommunale Wärmeplanung vorliegen. Denn sonst haben Eigentümerinnen und Eigentümer gar nicht alle Informationen, um die für sie günstigste Heizungsvariante zu wählen - also ob sie die Möglichkeit haben, dass ihr Haus zum Beispiel an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird. Gasheizungen dürfen demnach auch in Neubauten weiterhin eingebaut werden, wenn sie grundsätzlich auf Wasserstoff umgerüstet werden können.
Nachbesserungen und viele offene Fragen
Eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung wird bis spätestens 2028 angestrebt. Die FDP hatte zuvor grundlegende Nachbesserungen gefordert und auf Technologieoffenheit gepocht. Viele Punkte aber waren noch offen - etwa, wie die geplante staatliche Förderung aussieht und wie Ausnahmeregeln beim Heizungstausch genau gestaltet werden. Den "Leitplanken" zufolge soll es außerdem eine weitere Modernisierungsumlage geben, mit der Vermieter Kosten an Mieter weitergeben können. Details waren noch offen.
Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sah vor, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben wird. Damit soll die Wärmewende im Gebäudebereich entscheidend vorangebracht werden - als Beitrag, um Klimaziele erreichen zu können. Es sollen aber keine funktionierenden Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden müssen, außerdem sollen defekte Heizungen repariert werden dürfen.