Die Flagge Georgiens weht über dem Präsidentenpalast in der georgischen Hauptstadt Tiflis.

Berliner Verwaltungsgericht Zweifel an Georgien als "sicherer Herkunftsstaat"

Stand: 21.03.2025 13:52 Uhr

Weil Teile des Landes nicht unter der Kontrolle der Regierung stehen, stellen Berliner Richter Georgiens Status als "sicherer Herkunftsstaat" infrage. Die Regelung erleichtert Abschiebungen in das Land.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat Zweifel an der Einstufung Georgiens durch die Bundesregierung als "sicherer Herkunftsstaat". Aus Sicht des Gerichts ist die Entscheidung der Bundesregierung nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Hintergrund ist der Fall eines georgischen Ehepaars, das sich in dem Eilverfahren zunächst erfolgreich gegen seine Abschiebung gewehrt hat.

Die Berliner Richter begründeten ihre Zweifel unter anderem damit, "dass mit Abchasien und Südossetien völkerrechtlich zwei Gebiete zu Georgien gehören, welche als abtrünnig nicht unter der Kontrolle seiner Regierung stehen".

Präzedenzfall Republik Moldau

Der Europäische Gerichtshofs habe jedoch kürzlich am Beispiel der Republik Moldau entschieden, dass ein Drittstaat nicht als sicherer Herkunftsstaat eingestuft werden dürfe, wenn Teile seines Hoheitsgebiets nicht sicher seien. Dies sei bei den georgischen Gebieten Abchasien und Südossetien wegen der prekären Menschenrechtslage der Fall, so das Gericht.

Deutschland hatte Georgien Ende 2023 als sicherer Herkunftsstaat eingestuft. Das hat zur Folge, dass Asylverfahren von georgischen Staatsangehörigen in Deutschland nach besonderen Regeln durchgeführt werden. Es wird im Regelfall davon ausgegangen, dass im Herkunftsstaat Freiheit von Verfolgung und unmenschlicher oder erniedrigender Bestrafung oder Behandlung besteht.

Ehepaar befürchtet Repressionen in der Heimat

Die beiden Eheleute machten in ihren Klagen geltend, dass der als Veterinär in einer Behörde tätige Mann aufgrund seiner Teilnahme an Demonstrationen gegen die "russischen Gesetze" Georgiens entlassen worden und Repressalien ausgesetzt sei. Seine Ehefrau gab ebenfalls an, von ihrem öffentlichen Arbeitgeber nach der Teilnahme an Protestkundgebungen gemaßregelt worden zu sein.

Bis zur Entscheidung der Asylverfahren kann das Paar in Deutschland bleiben, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Laut Bundesinnenministerium gab es 2024 mehr als 1.600 Abschiebungen nach Georgien. Damit war es nach den Angaben Hauptzielland.

Karte: Georgien mit Abchasien und Südossetien

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 07. Januar 2025 um 15:00 Uhr.