Änderungen beim Heizungsgesetz Mieterbund lobt besseren Schutz durch Kompromiss
Die Ampelpartner haben sich im Streit um das Heizungsgesetz geeinigt. Aus Sicht des Mieterbunds verhindern die geplanten Änderungen, dass Mietende beim Heizungstausch deutlich höhere Kosten fürchten müssen.
Die Änderungen beim umstrittenen Gebäudeenergiegesetz, auf die sich die Parteien der Ampelkoalition geeinigt haben, bedeuten aus Sicht des Deutschen Mieterbunds einen besseren Schutz für Mieterinnen und Mieter vor zu hohen Kosten.
"Wir haben den Eindruck, dass sich die Fraktionen von SPD und Grünen erfreulicherweise in Sachen Mieterschutz in einigen wichtigen Punkten haben durchsetzen können", sagte Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes, der Nachrichtenagentur dpa. Er nannte geplante Höchstgrenzen und Härtefallregelungen bei Mieterhöhungen.
Lob für geplante Kappungsgrenze
Die geplanten Änderungen beim sogenannten Heizungsgesetz sehen eine Kappungsgrenze für Mieten vor: Diese sollen nicht um mehr als 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche ansteigen, sollte eine neue Heizung in der Wohnung eingebaut werden.
Setzen Vermieterinnen oder Vermieter noch weitere Modernisierungsmaßnahmen in den Wohnungen um, soll die Miete wie bislang um zwei bis drei Euro angehoben werden dürfen. Das würde zumindest sicherstellen, dass sich die Situation für Mieterinnen und Mieter nicht verschlechtere, sagte Siebenkotten.
"Meilenstein in Sachen Mieterschutz"
Deutliches Lob findet der Verbandspräsident für die Härtefallregelungen, die im Falle eines Heizungstausches künftig immer möglich sein sollen. Siebenkotten sprach sogar von einem "Meilenstein in Sachen Mieterschutz". Steigt die Miete durch die Modernisierung auf mehr als 30 Prozent des Haushaltseinkommens, soll es Angaben aus den Ampelfraktionen zufolge nur eine beschränkte Umlagefähigkeit geben. Vermieterinnen oder Vermieter dürften die mit der Modernisierung verbundenen Kosten also nur teilweise auf Mietende umlegen. Bei Indexmieten solle ein Anstieg infolge eines Heizungsaustausches ganz ausgeschlossen sein, was Siebenkotten ebenfalls positiv bewertet.
Der Immobilienverband Deutschland hingegen hatte die geplanten Änderungen beim Heizungsgesetz kritisiert. Sie drohten zur extremen Belastung für Vermieterinnen und Vermieter zu werden, da diese den Großteil des Risikos einer Kostenexplosion tragen müssten.
Bundestag soll in der kommenden Woche abstimmen
Das sogenannte Heizungsgesetz soll ab kommendem Jahr greifen. Jede in Neubauten eingebaute Heizung soll demnach zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Für neue Heizungen in Bestandsgebäuden ist eine mehrjährige Übergangsfrist vorgesehen.
Das geänderte Gebäudeenergiegesetz soll laut Ampelfraktionen in der kommenden Woche auf die Tagesordnung des Bundestags gesetzt und beschlossen werden.
Der klimapolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Andreas Jung (CDU), kritisierte die geplante Abstimmung in der kommenden Woche im Deutschlandfunk als "unseriös". Den Abgeordneten bleibe so möglicherweise nur wenig Zeit, um sich auf die Debatte vorzubereiten. In den vergangenen Monaten sei viel Porzellan zerschlagen worden, betonte Jung. Daher sei es wichtig, dass die Details des geänderten Gesetzesentwurfes gewissenhaft geprüft werden könnten.