Corona-Kritik vom Lehrerverband "Mit Volldampf in den Fahrlässigkeitsmodus"
Der Präsident des deutschen Lehrerverbandes hat die Abschaffung der Isolationspflicht bei einer Covid-Erkrankung in einigen Bundesländern deutlich kritisiert. Man wechsle in den Modus der Fahrlässigkeit. Zuletzt hatte Hessen die Isolationspflicht abgeschafft.
Der deutsche Lehrerverband hat die Corona-Politik einiger Bundesländer deutlich kritisiert. In Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg dürfen Lehrkräfte mittlerweile trotz eines positiven Corona-Schnelltests ihren Unterricht leiten, sofern sie symptomlos sind. Dieses Ende der Isolationspflicht nennt Lehrerverbandspräsident Heinz-Peter Meidinger das "umschalten vom Vorsichtsmodus in den Fahrlässigkeitsmodus".
"Wer infiziert ist, soll zu Hause bleiben - egal, ob er Symptome hat oder nicht", so Meidinger gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Im Gegensatz zu vielen Arbeitsplätzen gebe es in der Schule viel mehr und viel engere Kontakte von Personen in Räumen und Gängen. Außerdem sehe er die Gefahr, dass Eltern auch ihre infizierten Kinder nicht daheim behielten. "Wenn infizierte Lehrer in die Schule gehen, sinkt die Hemmschwelle der Eltern, ihr infiziertes Kind in die Schule zu schicken."
Abschaffung erhält viel Kritik
Mitte November hatten erste Bundesländer die Isolationspflicht im Fall eines positiven Corona-Schnelltests und einer Corona-Infektion abgeschafft. Dort sind symptomlos Infizierte lediglich dazu verpflichtet, in der Öffentlichkeit eine Maske zu tragen. Ein Besuch der Gastronomie, eines Fitnessstudios oder anderer Einrichtungen, wo es schwer fällt dauerhaft eine Maske zu tragen, sind damit für Infizierte weiterhin untersagt.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kritisierte die Aufhebung der fünf Bundesländer. Das führe zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen in ganz Deutschland. Es gebe auch keinen medizinischen Grund, auf die Isolationspflicht zu verzichten, so der SPD-Politiker.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sprach sich gegen die Abschaffung aus. Die Isolationspflicht verhindere Leiden und Sterben, denn sie verhindere die ungehemmte Ausbreitung des Virus, so Vorstand Eugen Brysch. Es sei chaotisch, wenn jetzt in jedem Bundesland in dieser zentralen Frage unterschiedliche Regelungen gelten sollten.
Flickenteppich entsteht
In elf von 16 Bundesländern gelten weiterhin Beschränkungen bei einer Corona-Infektion. Zuletzt hatten Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die Isolationspflicht von fünf Tagen im Falle einer Ansteckung weiter verlängert. Damit folgen sie den aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI).
Denn trotz der mittlerweile hohen Basisimmunität der Bevölkerung von 90 Prozent, könnte die sich derzeit immer stärker ausbreitende Variante BQ.1.1 im Frühjahr wieder für hohe Krankenstände sorgen. Die europäische Seuchenschutzbehörde ECDC rechnet damit, dass dieser Abkömmling der Omikron-Subvariante BA.5 bis Mitte Dezember rund 50 Prozent der Neuinfektionen ausmacht. Ihr Anteil hatte sich in den vergangenen Wochen jeweils pro Woche verdoppelt.