Gedenksteine auf Straßenpflaster in Magdeburg

Nach Anschlag in Magdeburg Bundesregierung will Betroffene entschädigen

Stand: 12.01.2025 21:19 Uhr

Die Bundesregierung will die vom Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg betroffenen Menschen mit Opfern terroristischer und extremistischer Taten gleichstellen und entschädigen - unabhängig vom noch unklaren Motiv des Täters.

Die Bundesregierung will dafür sorgen, dass die Verletzten und die Familien der Getöteten beim Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg finanzielle Unterstützung erhalten - unabhängig vom Motiv des Täters.

"Unser Staat muss den Betroffenen zur Seite stehen", sagt Bundesjustizminister Volker Wissing der Nachrichtenagentur dpa. Dabei sollte es keinen Unterschied machen, ob die Schreckenstat von Magdeburg am Ende als terroristische Tat eingestuft werde oder nicht, betont der parteilose Minister.

Um zu erreichen, dass die Betroffenen die gleiche finanzielle Unterstützung erhalten, wie sie Opfern von Terrorangriffen zusteht, werde die Bundesregierung schon bald an den Bundestag herantreten, dem die Bewilligung von Haushaltsmitteln obliege. 

Tatmotiv ist noch Gegenstand von Ermittlungen

Ein 50-Jähriger war kurz vor Weihnachten mit einem Auto über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast. Ums Leben kamen dabei ein neunjähriger Junge sowie fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren. Zudem gab es knapp 300 Verletzte.

Das genaue Motiv ist bisher unklar und auch, ob der aus Saudi-Arabien stammende Mann psychisch krank ist.

Wohl mehr als 530 Personen betroffen

Opfer terroristischer und extremistischer Taten können beim Bundesamt für Justiz eine sogenannte Härteleistung beantragen. Beim Verlust etwa eines Elternteils können das bis zu 30.000 Euro sein. Die Gelder gibt jeweils der Bundestag frei. In der Vergangenheit hatten etwa Angehörige der Opfer der NSU-Mordserie oder des Anschlags auf den Berliner Breitscheidplatz solche Hilfsgelder bekommen.

Die finanzielle Hilfe wird als Signal der Solidarität mit den Opfern gewährt und soll den Betroffenen möglichst rasch zukommen. In der Richtlinie zur Zahlung dieser Härteleistungen heißt es: "Für die Bewilligung von Härteleistungen ist nicht erforderlich, dass die Opfer bedürftig sind."

Der Bundesopferbeauftragte Roland Weber geht nach dem Anschlag in Magdeburg von mehr als 530 Betroffenen aus. Als Betroffene gelten Personen, die durch die Tat Angehörige verloren haben, verletzt wurden oder sich im Einwirkungsbereich des Täters aufgehalten haben.

Mit Informationen von Lothar Lenz, ARD-Hauptstadtstudio Berlin

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete MDR Sachsen-Anhalt in der Sendung "Das Radio wie wir" am 12. Januar 2025 um 14:00 Uhr.