Razzia in mehreren Bundesländern Sieben mutmaßliche IS-Unterstützer festgenommen
Die Bundesanwaltschaft hat sieben mutmaßliche Unterstützer der Terrororganisation "Islamischer Staat" festnehmen lassen. Zudem habe es Durchsuchungen in mehreren Bundesländern gegeben, teilte die Karlsruher Behörde mit.
In mehreren Bundesländern sind sieben mutmaßliche Unterstützer der Dschihadistenmiliz "Islamischer Staat" (IS) festgenommen worden. Wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte, gab es zudem Durchsuchungen in zehn Bundesländern.
Mehr als 1000 Kräfte des Bundeskriminalamts, der Landeskriminalämter sowie der Polizei waren im Einsatz. Insgesamt durchsuchten sie mehr als 100 Objekte in Berlin, Bayern, Bremen, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie den Niederlanden. Es sei dabei um ein Finanzierungsnetzwerk des IS gegangen.
Terroristische Aktivitäten durch Spenden gefördert?
Vier der Festnahmen erfolgten den Angaben zufolge in Nordrhein-Westfalen, je eine weitere in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bremen. Den drei Männern und vier Frauen wirft die oberste Anklagebehörde Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor. Die Beschuldigten sind überwiegend deutscher, aber auch kosovarischer, marokkanischer und türkischer Staatsangehörigkeit.
Sie sollen als Finanzmittler in das Netzwerk eingebunden gewesen sein. "Durch ihr Sammeln von Spenden und deren Weiterleitung an den IS nahmen sie eine zentrale Rolle innerhalb des Finanzierungsnetzwerkes ein", hieß es. Ihnen werde zur Last gelegt, terroristische Aktivitäten des IS durch Spenden gefördert zu haben. Weiteren Beschuldigten werfen die Ermittler Geldzahlungen an das Finanzierungsnetzwerk zugunsten des IS vor.
In einem ersten Fall ordnete der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof bereits Untersuchungshaft an. Drei weitere Vorführungen seien noch für heute geplant, sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft. Drei weitere sollen am Donnerstag folgen.
Insgesamt mindestens 65.000 Euro
Seit 2020 hätten zwei Anhängerinnen des IS von Syrien aus über den Online-Dienst Telegram für Geldzahlungen geworben, teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit. "In das Netzwerk eingebunden waren Finanzmittler, die Gelder sammelten und Konten oder digitale Spendenkassen zur Verfügung stellten." Das gesammelte Geld sei an IS-Mitglieder in Syrien oder an von dort benannte Mittelsleute transferiert worden - insgesamt mindestens 65.000 Euro.
Die Zahlungen dienten den Angaben zufolge dazu, den IS zu stärken. "Die Gelder wurden insbesondere zur Verbesserung der Versorgungslage von in den nordsyrischen Lagern Al-Hol und Roj inhaftierten Angehörigen der Vereinigung genutzt", erläuterte die Bundesanwaltschaft. "Teilweise wurde den Inhaftierten mit den Geldern die Flucht oder Schleusung aus den Lagern ermöglicht."
IS-Rückkehrerinnen
Die Kampagnen in sozialen Medien mit Titeln wie "Deine Schwester im Camp" laufen schon seit einigen Jahren. Sie dienen dem Zweck, IS-Frauen finanziell zu unterstützen, die mit ihren Kindern seit der militärischen Niederlage der Terrormiliz in Syrien leben, vor allem in dem von kurdischen Gruppen kontrollierten Lager Al-Hol.
Immer wieder gab es Berichte, wonach Frauen, Kinder und Jugendliche, die sich dem IS bis heute zugehörig fühlen, gegen Zahlung hoher Geldbeträge aus dem Lager geschmuggelt wurden. Von den mehreren Dutzend IS-Frauen, die in den vergangenen Jahren nach Deutschland zurückgekehrt sind, wurden etliche nach ihrer Ankunft inhaftiert und vor Gericht gestellt. Ein Teil von ihnen kam über Rückholaktionen mit ihren Kindern aus Syrien nach Deutschland, andere wurden abgeschoben oder kamen auf eigene Faust zurück.
Buschmann: Entschlossen gegen IS-Terror
Bundesjustizminister Marco Buschmann begrüßte die bundesweite Razzia: "Wir gehen entschlossen gegen islamistischen Terror vor", schrieb der FDP-Politiker auf Twitter.
Betätigungsverbot für den IS in Deutschland
Seit Anfang Januar 2014 können gemäß Strafgesetzbuch Taten von Mitgliedern oder Unterstützern des IS, die deutsche Staatsbürger sind, sich in Deutschland aufhalten oder hier tätig werden, strafrechtlich verfolgt werden. Das Innenministerium erließ ferner am 12. September 2014 ein Betätigungsverbot für den IS in Deutschland.
Dieses umfasst unter anderem jegliche Beteiligung in sozialen Medien und Demonstrationen zugunsten des IS und jede Art von Unterstützungshandlung wie das Einwerben von Geld und Material sowie das Anwerben von Kämpfern. Diese Handlungen sind seither strafbar.