Gerichtssaal, in dem über den "Tiergartenmord" verhandelt wird

Tiergartenmord-Prozess Hinrichtung mit politischem Motiv?

Stand: 15.12.2021 04:32 Uhr

Nach mehr als einem Jahr Verhandlung steht im Tiergartenmord-Prozess das Urteil bevor. Die Anklage sieht den russischen Staat hinter der Tat, die Verteidigung hält dies für nicht bewiesen.

Von Silvia Stöber, tagesschau.de

Bald zweieinhalb Jahre liegt der Mord im Kleinen Tiergarten in Berlin-Moabit zurück. Am 23. August 2019 um die Mittagszeit, wurde inmitten zahlreicher Passanten der tschetschenisch-stämmige Georgier Zelimkhan Khangoshvili mit drei Kugeln von hinten erschossen.

Wer hinter der Tat steht, das wurde in den vergangenen 14 Monaten vor dem 2. Strafsenat des Berliner Kammergerichts verhandelt. Nun steht das Urteil bevor, nachdem Anklage und Verteidigung ihres Plädoyers gehalten haben. Angeklagt ist ein russischer Staatsbürger. Er habe im Auftrag staatlicher Stellen in Russland gehandelt, wirft ihm die Bundesanwaltschaft vor.

"Außergerichtliche Hinrichtung"

Nach 53 Verhandlungstagen sieht die Anklage diesen Vorwurf und damit ein politisches Motiv als bewiesen an. Sie fordert lebenslange Haft wegen Mordes und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Von einer "außergerichtlichen Hinrichtung zur Demonstration politischer Macht" sprach Nebenklagevertreterin Johanna Künne. Als Vertreter der Bundesanwaltschaft warf Staatsanwalt Nikolaus Forschner der russischen Führung eine "radikale Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien" vor. Die Souveränität und das Gewaltmonopol der Bundesrepublik seien durch die Tat auf deutschem Boden infrage gestellt worden.

Der Getötete war Kämpfer im Zweiten Tschetschenienkrieg. Nach Einschätzung des Bundesverfassungsschutzes war Khangoshvili ein "strategisches Hochwertziel". Russlands Präsident Wladimir Putin nannte ihn einen "Banditen" und "Terroristen". Indem Putin die Tat rechtfertigte, habe er sie praktisch gestanden, zitierte Künne die Einschätzung von Diplomaten. Strafverteidiger Robert Unger nannte dies eine politische Aussage, die für die Urteilsfindung ohne Beweiskraft sei.

Heimtückischer Mord?

Sein Mandant bestand darauf, dass er nichts mit der Tat zu tun hat. Er sei als Tourist in Berlin gewesen und zu seiner Überraschung beim Pinkeln hinter einem Busch am Holsteiner Ufer festgenommen worden.

Allerdings hatten zwei Zeugen den Verdächtigen beobachtet, wie er sich zuvor hinter Sträuchern am Spreeufer umgezogen und Gegenstände, darunter ein Fahrrad, ins Wasser geworfen hatte. Dies war nur wenige Hundert Meter entfernt vom Tatort im Kleinen Tiergarten.

Dort hatte der Täter nach Darlegung einer Sachverständigen das Opfer zunächst zwei Mal in den Rücken geschossen. Als der Mann reglos auf dem Boden lag, habe er ihn mit einem "Fangschuss hingerichtet", so die Anklage. Sie sieht das Mordmerkmal der Heimtücke als erwiesen an, weil sich der Täter dem arglosen Opfer von hinten genähert habe. Verteidiger Unger widersprach jedoch: Kein Zeuge habe beschrieben, was vor den Schüssen passiert sei. Alle seien erst nach dem ersten Knall auf Opfer und Täter aufmerksam geworden.

Schwierige Zeugen

Unger stellte auch das zweite von der Anklage vorgebrachte Mordmerkmal in Frage. Hierbei handelt es sich um niedrige Beweggründe für die Tat, konkret das politische Motiv. Unger zufolge beruhen die vorgelegten Indizien dazu vor allem auf zwei fragwürdigen Zeugen und Material der ukrainischen Behörden, deren Echtheit nicht bewiesen sei.

Dabei handelt es sich um Dokumente und Fotos der Schwiegereltern von Vadim Krasikov - dem nach Einschätzung der Anklage wahren Namen des Angeklagten. Dessen angeheirateter Schwager aus der ostukrainischen Stadt Charkiw sagte vor Gericht aus - allerdings zwei Mal, weil er sich beim ersten Mal nicht sicher gefühlt habe.

Der zweite von Unger in Zweifel gezogene Zeuge ist ein Mitarbeiter der Rechercheplattform Bellingcat. Dieser Zeuge G. trug an vier Verhandlungstagen Indizien aus seinen Recherchen vor. Sie sollten belegen, dass der Angeklagte Krasikov heißt und mit einer Tarnidentität unter dem Namen Vadim Sokolov die Tat beging.

Diese Indizien taugten nur für journalistische Berichterstattung und nicht als Beweismaterial, zumal in einem Prozess, in dem es um lebenslange Haft gehe. Bellingcat und dessen Kooperationspartner "The Insider" aus Russland lebten von einem Finanzierungsmodell, dessen Grundlage möglichst viele und spektakuläre Berichte seien, so Unger.

Zudem habe G. bei Twitter seine Gegnerschaft zu Putin und zum russischen Inlandsgeheimdienst FSB erklärt. Es sei nicht sicher, ob er auch für den Angeklagten entlastendes Material veröffentlicht hätte. Da er seine Quellen zu ihrem Schutz nicht benennen wollte, hätten sie keine starke Beweiskraft.

Konkreter Auftraggeber unbekannt

Verteidiger Unger sieht nicht genug Beweise dafür, dass sein Mandant, wie von der Bundesanwaltschaft behauptet, ein FSB-Offizier im Range eines Oberst ist. Er bemängelte, dass es trotz der langen Ermittlungen keinen Beweis für einen konkreten Auftrag und einen Auftraggeber gibt. Das politische Motiv sei damit nicht bewiesen. Er plädierte deshalb auf Totschlag für den Fall, dass das Gericht die Täterschaft des Angeklagten für erwiesen hält.

Allerdings legten deutsche Ermittler nach Überzeugung der Anklage ausreichend Beweise und Indizien vor, die die Identität Krasikovs und die Scheinidentität der Person Sokolov unabhängig belegen oder die Erkenntnisse der Rechercheure um G. unterstützen. Dass deren Erkenntnisse überhaupt so eine große Rolle gespielt hätten, liege an der fehlenden Kooperation der russischen Behörden, so Anwältin Künne. Dabei sei Russland als Mitglied des Europarates dazu verpflichtet. Wegen dieser mangelnden Kooperation, hatte die Bundesregierung bereits zwei russische Diplomaten ausgewiesen.

Historische Dimension

Sollte das Gericht der Anklage folgen, handelt sich um einen Gerichtsprozess von historischer Dimension - zu dieser Einschätzung kommt der Geheimdienstexperte Andrei Soldatov: Seit den 1950er-Jahren habe im Westen kein russischer Agent mehr für eine "nasse Sache" - eine Umschreibung für einen Mord - vor Gericht gestanden. Historisch sei zudem, dass sich seitdem wenig geändert habe, sagte er tagesschau.de.

Sieht das Gericht kein politisches Motiv in der Tat, bleibt eine politischen Verantwortung des russischen Staates. Er verhinderte es nicht, dass Akteure aus dessen Reihen eine Tat auf deutschem Boden langfristig und professionell planen konnten - dies in einer Weise, dass trotz umfangreicher Ermittlungen viele Fragen offen sind - zum Beispiel die nach Mittätern.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 15. Dezember 2021 um 07:41 Uhr.