Mitarbeiter in einem Großraumbüro.

Bundesarbeitsgericht-Urteil Mehr Geld für Überstunden in Teilzeitjobs

Stand: 05.12.2024 16:02 Uhr

Teilzeitbeschäftigte dürfen bei Überstundenzuschlägen nicht mehr schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil in Erfurt.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Teilzeit bei Überstundenzuschlägen nicht mehr schlechter behandelt werden dürfen als Vollzeitbeschäftigte. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.

Tarifliche Regelungen, nach denen Teilzeit-Arbeitnehmer erst dann Mehrarbeitszuschläge bekommen, wenn sie mit der Zahl der erbrachten Überstunden die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten haben, verstoßen demnach gegen das Diskriminierungsverbot. Eine Ausnahme wäre nur möglich, wenn die Ungleichbehandlung durch sachliche Gründe gerechtfertigt sei.

Marie Landes, MDR, zum Grundsatzurteil über Überstunden bei Teilzeitjobs

tagesschau24, 05.12.2024 14:00 Uhr

Klage einer Krankenpflegerin

Geklagt hatte eine Krankenpflegerin beim Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation (KfH), das bundesweit Dialyse anbietet. Laut Haustarif gibt es für Überstunden einen Zuschlag von 30 Prozent - allerdings nur, soweit die Arbeitszeit insgesamt über die eines Vollzeitbeschäftigten hinausgeht.

Die Klägerin hatte bis Ende März 2018 fast 130 Überstunden angesammelt. Zuschläge oder entsprechende Zeitgutschriften hatte sie nicht erhalten, weil sie in Teilzeit mit 40 Prozent einer vollen Stelle beschäftigt ist. Das BAG sprach ihr nun die Zeitgutschriften zu. Die Regelung des Haustarifs bedeute eine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten.

Oft Frauen betroffen

In Deutschland arbeiten nach Zahlen des Statistischen Bundesamts mehr als zwölf Millionen Menschen in Teilzeit - besonders hoch ist der Anteil bei Frauen. Die Bundesarbeitsrichter entschieden auch, dass beim Fehlen sachlicher Gründe für die bisherige Zuschlagsregelung bei Teilzeit regelmäßig auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen werde.

Es liege eine "mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind", erklärten sie. Die sogenannte Vollzeitquote bei Überstundenzuschlägen ist nach Angaben von Arbeitsrechtlern in vielen Tarifverträgen enthalten.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 05. Dezember 2024 um 16:11 Uhr.