Sechs Prozent mehr als 2023 Wie viel Weihnachtsgeld Beschäftigte erhalten
Die Mehrheit der Tarifbeschäftigten in Deutschland bekommt Weihnachtsgeld ausgezahlt. Bei vielen fällt es in diesem Jahr üppiger aus als zuletzt. Allerdings gibt es zwischen den Branchen deutliche Unterschiede.
Die allermeisten Tarifbeschäftigten in Deutschland können auch dieses Jahr mit einem Weihnachtsgeld rechnen. 85,8 Prozent der nach Tarifvertrag Angestellten bekommen nach Angaben des Statistischen Bundesamts die Sonderzahlung. Im Durchschnitt beträgt sie 2.987 Euro. Das sind 6,3 Prozent oder 178 Euro mehr als im Vorjahr.
Allerdings hängen sowohl der Anteil der Tarifbeschäftigten, die ein Weihnachtsgeld erhalten, als auch die Höhe der Zahlung stark von der Branche ab, erklären die Statistiker. In der Finanz- und Versicherungsbranche sowie im Baugewerbe bekommen mehr als 95 Prozent der Tarifbeschäftigten ein tarifliches Weihnachtsgeld. Dagegen haben in den Branchen "Information und Kommunikation" und "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung" weniger als 70 Prozent Anspruch darauf.
Hohe Weihnachtsgelder in der Öl- und Gasbranche
Ein überdurchschnittlich hohes Weihnachtsgeld bekommen Tarifbeschäftigte in der Öl- und Gasbranche. Dort werden 5.955 Euro ausgezahlt. Auch in der Kokerei und Mineralölverarbeitung wird mit 5.898 Euro überdurchschnittlich viel Weihnachtsgeld ausgezahlt. Nahe am Durchschnitt liegt die Zahlung unter anderem bei den Beschäftigten in der Herstellung von Bekleidung. Tarifbeschäftigte bekommen dort 2.985 Euro Weihnachtsgeld.
In anderen Branchen fallen die Zahlungen dagegen deutlich geringer aus, etwa bei Tarifbeschäftigten in der Tabakverarbeitung. Sie bekommen 564 Euro Weihnachtsgeld gezahlt, Tarifbeschäftigte in der Leiharbeitsbranche 394 Euro.
Tarifverträge gelten längst nicht für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Nach jüngsten Daten des Statistischen Bundesamts waren 2023 nur knapp die Hälfte (49 Prozent) der Beschäftigten in einem tarifgebundenen Betrieb tätig. Ohne Tarifvertrag sinken die Chancen auf fest vereinbarte Sonderzahlungen.