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FAQ

Klage gegen VW Was die Einschätzung des BGH bedeutet

Stand: 04.03.2019 22:26 Uhr

Der BGH fällt kein Urteil - und stärkt dennoch den VW-Kunden im Dieselskandal den Rücken. Warum das so ist und warum die Einschätzung vorläufig ist, erklärt die ARD-Rechtsredaktion.

Wozu hat sich der BGH geäußert?

Es geht um eine Klage gegen einen VW-Händler. Es geht also nicht um die Schadensersatzklage gegen VW, die der Rechtsdienstleister MyRight bald vor den Bundesgerichtshof bringen will und über die das Oberlandesgericht Braunschweig Anfang der Woche entschieden hatte. Der Bundesgerichtshof klärt außerdem nur zwei Einzelfragen.

Worum ging es in dem Fall?

Der Kläger hat im Juli 2015 bei einem Autohaus in Bayreuth einen neuen VW Tiguan gekauft. In den Wagen eingebaut ist die illegale Abschalteinrichtung, die die Abgasreinigung im Normalbetrieb auf der Straße reduziert und damit für einen erhöhten Ausstoß schädlicher Stickoxide sorgt. Der Kläger hält den Wagen deshalb für mangelhaft. Er will, dass der Händler das Auto zurücknimmt und ihm dafür ein neues - ohne die Betrugssoftware - gibt. Das vom Kraftfahrzeugbundesamt verlangte Software-Update hatte er nicht aufspielen lassen. In dem Rechtsstreit stellt sich nun das Problem: Das Fahrzeug wird nur noch in einer neueren Version produziert. Das aber wirft die Frage auf: Hat der Kläger einen Anspruch auf ein neues Modell? Ursprünglich hatte der Dieselkäufer neben dem VW-Händler auch den Autobauer verklagt. Die unteren Instanzen hatten die Klage aber abgewiesen und die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

Macht die Abschalteinrichtung das Auto mangelhaft?

Der Bundesgerichtshof hat in dem Fall kein Urteil gefällt, aber eine vorläufige Einschätzung veröffentlicht. Demnach ist die Betrugssoftware ein Mangel im Sinne des Kaufrechts. Denn wegen der Abschalteinrichtung bestehe die Gefahr, dass das Kraftfahrzeugbundesamt den Betrieb des Autos untersage. Damit eigne sich das Fahrzeug nicht zur gewöhnlichen Verwendung - unabhängig davon, ob die Behörden die Weiterfahrt mit dem Wagen schon untersagt habe oder nicht. Allein die Möglichkeit, dass die Behörden eingreifen, reiche aus. Da der Kläger das Software-Update bisher nicht aufgespielt hatte, beantwortet der Bundesgerichtshof nicht die Frage, ob das Auto auch mit Update noch mangelhaft ist.

Hat der Diesel-Käufer Anspruch auf ein Fahrzeug der neuen Generation?

Die Vorinstanzen hatten entschieden: Die Lieferung eines mangelfreien Autos sei für den Händler unmöglich, weil das Modell nicht mehr produziert wird. Und einen Anspruch auf einen Wagen der neuen Generation habe der Kläger nicht. Der Bundesgerichtshof hält diese Argumentation für "vorschnell". Das Kaufrecht verlange nicht, dass anstelle der mangelhaften Sache eine "identische Sache" geliefert werde. Beim Verkauf eines Neufahrzeugs sei typischerweise damit zu rechnen, dass es ein Nachfolgemodell geben werde, heißt es in dem Beschluss der Karlsruher Richter. "Dem Fahrzeughändler ist bei Abschluss des Kaufvertrags in der Regel bewusst, dass der Fahrzeughersteller nach gewisser Zeit (…) das bisherige Modell nicht mehr produziert. Am Markt tritt das Nachfolgemodell an die Stelle des nicht mehr aktuellen Vorgängermodells. Nachfolgemodelle sind dabei in der Regel in mancher Hinsicht fortentwickelt (…). Auf diese Weise ersetzt das Nachfolgemodell am Markt seinen Vorgänger und tritt an dessen Stelle."

Entscheidend dafür, ob der Dieselkäufer einen Anspruch auf ein Fahrzeug der neuen Generation habe, sei eine andere Frage. Nämlich die nach den Kosten für den Händler. Bedeutet die Beschaffung eines Neufahrzeugs unverhältnismäßig hohe Kosten für ihn? Wie hoch die Kosten in dem konkreten Fall gewesen wären, hätte das Oberlandesgericht prüfen müssen. Doch dazu wird es nun nicht mehr kommen.

Wieso veröffentlicht der Bundesgerichtshof eine vorläufige Einschätzung?

Die Karlsruher Richter haben einen sogenannten Hinweisbeschluss gefasst. Damit kann ein Gericht den Parteien einen Hinweis darauf geben, wie es den Fall vorläufig rechtlich beurteilt. Ein solcher Hinweisbeschluss ist kein Urteil. Er kann aber inhaltlich recht ähnlich ausfallen. Für die oberen Gerichte ist das eine Möglichkeit, den unteren Instanzen Leitlinien auf den Weg zu geben. Gerade dann, wenn es wegen Vergleichen zwischen den Parteien nicht zu höchstrichterlichen Urteilen kommt, gleichzeitig aber viele ähnliche Klagen bei den Gerichten anhängig sind. In den Dieselfällen haben auch mehrere Oberlandesgerichte schon von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Warum hat der Bundesgerichtshof den Fall nicht entschieden?

Kommende Woche, am 27. Februar, wollte der Bundesgerichtshof den Fall verhandeln. Doch dazu kommt es nun nicht. Der Termin wurde abgesagt, weil der Kläger seine Revision zurückgenommen hatte. In einem Zivilprozess ist das möglich - die Parteien entscheiden selbst, ob sie das Verfahren fortführen wollen, nicht das Gericht. Wer Klage erhebt, darf diese auch zurücknehmen. Über die Gründe für die Revisionsrücknahme wurde Stillschweigen vereinbart. Man kann aber davon ausgehen, dass sich die Parteien geeinigt haben - wie schon in zahlreichen anderen Fällen. Für die Dieselfahrer ist ein Vergleich oft der schnellste und sicherste Weg, um entschädigt zu werden.

Was ist mit der Musterfeststellungsklage gegen VW?

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat gemeinsam mit dem ADAC eine Musterfeststellungsklage gegen VW eingereicht. Mittlerweile haben sich 407.600 Dieselfahrer der Klage angeschlossen. Dabei wird noch nicht geprüft, ob der jeweilige Fall auch zur Klage gegen VW passt. Wann das Gerichtsverfahren beginnt, ist noch unklar. Bis dahin können sich Dieselfahrer noch in das Klageregister eintragen. In dem Verfahren geht es um allgemeine Fragen, die für alle Fälle relevant sein können: Hat der Autokonzern durch den Einsatz der manipulierten Abgassoftware Autokäufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und betrogen? Muss er deshalb Schadensersatz zahlen oder den Kaufpreis erstatten? Auch hier könnte am Ende ein Vergleich anstelle eines Urteils stehen. Allerdings mit einem Vorteil: Ein Vergleich würde nicht nur einzelnen Klägern helfen, er würde für alle gelten, die sich dem Verfahren angeschlossen haben und die mit der ausgehandelten Einigung einverstanden sind.

Welche Rolle spielen die Klagen von MyRight?

Neben der Musterfeststellungsklage gibt es noch das Angebot des Rechtsdienstleisters MyRight, Ansprüche gegen VW gesammelt durchzusetzen. Das Unternehmen hat sich dafür mögliche Ansprüche von Dieselfahrern abtreten lassen. Anfang der Woche hatte das Oberlandesgericht Braunschweig in einem ersten Urteil Schadensersatzforderungen von MyRight gegen den Autobauer abgewiesen. Der Kläger habe nicht ausreichend vorgetragen, dass VW betrügerisch gehandelt habe. Außerdem verletze der Einbau der Abschalteinrichtung keine Vorschriften, die das Vermögen von Autokäufern schützen solle. Die Regelungen dienten vielmehr der Verkehrssicherheit und dem Umweltschutz. MyRight kündigte umgehend an, beim Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 22. Februar 2019 um 12:40 Uhr.