Zukunft des Heizens Jede dritte Kommune hat mit Wärmeplanung begonnen
Bis spätestens 2028 muss jede Stadt und Gemeinde in Deutschland eine eigene Wärmeplanung vorlegen - und damit festlegen, welche Energieträger für die Region infrage kommen. 34 Prozent der Kommunen haben inzwischen damit begonnen.
Die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen kommt bei den Städten und Gemeinden in Deutschland voran. Mehr als ein Drittel der Kommunen beschäftige sich bereits konkret mit der Wärmeplanung, teilte das Kompetenzzentrum Wärmewende (KWW) in Halle (Saale) mit. Darunter seien alle großen Kommunen. Die noch nicht aktiven Kommunen könnten dabei von den Erfahrungen der Vorreiterkommunen lernen, erklärte eine Sprecherin des Zentrums.
Baden-Württemberg weit vorn, Thüringen liegt zurück
Besonders weit vorangeschritten ist die Erstellung der Wärmepläne in Baden-Württemberg. Hier haben nach Daten des KWW 13 Prozent der Kommunen die Erstellung der Wärmepläne sogar bereits abgeschlossen. Von den 160 Kommunen bundesweit, die die Wärmeplanung abgeschlossen haben, kommen 148 aus dem Südwesten.
Mit der Wärmeplanung begonnen haben demnach 3.652 von bundesweit 10.754 Kommunen (34 Prozent). Hier seien besonders in Nordrhein-Westfalen (72 Prozent), das Saarland (64 Prozent), Rheinland-Pfalz (52 Prozent), Niedersachsen (47 Prozent) und Sachsen-Anhalt (43 Prozent) schon viele Kommunen im Prozess. Selten angefangen haben dagegen Kommunen in Thüringen (elf Prozent), Sachsen und Bayern (jeweils 18 Prozent). Das KWW bietet eine Übersicht über die Kommunen, die einen Wärmeplan erstellen oder bereits erstellt haben.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Klimapolitik. Sie verpflichtet Kommunen, Wärmepläne zu erstellen, die festlegen, welche Technologien und Energieträger für die jeweilige Region geeignet sind. Anders gesagt: Die Städte und Gemeinden sollen beschreiben, wie sie die Wärmewende hin zur Klimaneutralität hinbekommen wollen.
Heizungsgesetz greift für Bestandsbauten, sobald Planung vorliegt
Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmepläne bis Mitte 2026 vorlegen. Dazu gehört etwa, wo eine Fernwärmeversorgung geplant ist oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Kleinere Städte und Gemeinden haben bis Mitte 2028 Zeit. Diese Pläne sollen Investitions- und Planungssicherheit für Gebäudeeigentümer, Unternehmen und Kommunen schaffen.
So ist das Wärmeplanungsgesetz auch Grundlage für das umstrittene Heizungsgesetz, mit dessen Hilfe beim Heizen künftig mehr auf erneuerbare Energien gesetzt werden soll. Strengere Regeln für den Einbau neuer Heizungen gelten in Bestandsgebäuden nämlich erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Dann müssen auch dort Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Zunächst galt diese Regel erst einmal nur für Neubauten in Neubaugebieten.
Neben elektrischen Wärmepumpen, Pellet- und Holzheizungen, Stromdirektheizungen, Heizungen auf der Basis von Solarthermie und Hybridheizungen ist auch der Anschluss an ein Fernwärmenetz erlaubt. Sogar Gasheizungen können noch neu eingebaut werden - sofern sie wasserstofftauglich sind. Welche Möglichkeiten es für Immobilienbesitzer gibt, hängt aber eben von den kommunalen Wärmeplanungen und ihrer Umsetzung ab. Anschließend können Hausbesitzer entscheiden, was sie machen.
Warnung vor einem "Zick-Zack-Kurs"
Derweil gibt es Kritik von einigen Kommunen - etwa aus Sachsen-Anhalt -, weil noch nicht alle Landesregierungen gesetzliche Regelungen erlassen haben. Die fehlende gesetzliche Grundlage erschwere das Handeln der Kommunen und mache die Datenerhebung aufwendig.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) warnte gestern in Berlin vor einem "Zick-Zack-Kurs" bei den gesetzlichen Regelungen. "Die Wärmeplanung kommt voran. Um diese Dynamik zu erhalten, braucht es jetzt verlässliche Rahmenbedingungen", erklärte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae. Kommunen, Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger benötigten demnach "weiterhin Planungs- und Investitionssicherheit".
Laut Untersuchung des BDEW haben schon fast alle (98 Prozent) Städte mit mehr als 45.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ihre Wärmeplanung begonnen oder abgeschlossen. Das sei eine "gute Nachricht". Für den Erfolg der Wärmewende müssten "bereits bestehende Förderrichtlinien, Gesetze und Verordnungen" einem "Wärmewende-Check" unterzogen und weiterentwickelt werden. Denn die Wärmeplanung setzt laut BDEW den Rahmen "für die künftig verfügbaren Infrastrukturen, dem Rückgrat der zukünftigen, klimaneutralen Wärmeversorgung".