Steuern und Zulagen Geld sparen mit dem Finanzcheck zum Jahresende
Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Für Sparerinnen und Sparer kann das eine gute Gelegenheit sein, die eigenen Finanzen noch einmal genau unter die Lupe zu nehmen. Unter anderem lassen sich Steuern sparen.
Kurz vor Jahresschluss kann man noch an einigen Stellschrauben drehen, um die eigenen Finanzen zu optimieren - etwa um die Steuerlast zu senken, Hypothekenzinsen zu sparen oder mehr staatliche Förderung zu erhalten.
Gesenkt werden können auch die Ausgaben für die eigenen Versicherungen, ob Hausrat, Gebäude- oder Haftpflicht-Versicherung. Ein Versicherungsvergleich und der Wechsel noch vor dem Jahresende könne hier bares Geld sparen, sagt Anne Connelly von der Finanzplattform hermoney: "Wenn es um Versicherungsthemen geht, sollte man sich generell einmal im Jahr hinsetzen und überlegen: Was hat sich vielleicht in meiner Lebenssituation verändert? Zum Beispiel, wenn man den Job gewechselt hat. Man ist umgezogen oder der Haushalt hat sich vergrößert oder verkleinert."
Arbeitsmittel und Handwerker-Rechnungen
Kurz vor dem Jahreswechsel kann auch die Steuerlast für das Gesamtjahr noch einmal optimiert werden. Zum Beispiel, indem man die Werbungskosten einmal überschlägt. Kosten für Fortbildung oder Arbeitsmittel wie Schreibtisch oder Computer können im kommenden Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Womöglich lohnt es sich hier, die ein oder andere Anschaffung noch im laufenden Jahr vorzunehmen. In jedem Falls sollten die Rechnungen und Belege gut dokumentiert sein.
Das gilt auch für Handwerker-Rechnungen. Solche "haushaltsnahen Dienstleistungen" können bis zu einem Betrag von 6.000 Euro zu 20 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Noch ist auch hier zwei Wochen Zeit, um etwa eine Heizungswartung oder die Reparatur der Waschmaschine erledigen zu lassen.
Sparer-Pauschbetrag sinnvoll einsetzen
In Sachen Finanzen fällt der erste Blick vieler Anleger aufs Wertpapierdepot. Denn DAX und Co. haben im abgelaufenen Jahr für üppige Gewinne gesorgt. Um die Steuerlast darauf möglichst klein zu halten, sollte man vor einem eines machen, rät Kerstin Altendorf vom Bundesverband deutscher Banken: "Freistellungsaufträge sollten Sie regelmäßig überprüfen, denn mit Freistellungsaufträgen haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Bank Kapitalerträge bis zur Höhe des sogenannten Sparer-Pauschbetrages freistellen zu können von der Abgeltungssteuer, sprich Sie zahlen keine Steuern darauf."
Diese Freistellung für eine Einzelperson liegt bei 1.000 Euro pro Jahr und bei Ehepaaren bei 2.000 Euro pro Jahr. Die Freistellungsaufträge können auch auf verschiedene Banken verteilt werden.
Lohnen kann sich auch, das eigene Depot auf Gewinner und Verlierer abzuklopfen. Wer trotz der gut gelaufener Börsen noch Aktien oder Fonds mit Verlusten im Depot hat, der sollte über einen Verkauf nachdenken. Denn diese Verluste werden mit Gewinnen verrechnet, die ebenfalls im laufenden Jahr realisiert worden sind.
Verlustbescheinigung anfordern
Etwas komplizierter wird das, wenn man mehrere Depots und Konten hat, meint Finanzexpertin Altendorf. "Wenn Sie Ihre Kapitalanlagen bei mehreren Banken verteilt haben, lohnt es sich die jeweiligen Gewinne und Verluste in der Steuererklärung dann gezielt zu verrechnen und diese Verluste können dann Ihre Steuerlast senken“.
Dazu muss bei der betreffenden Bank gegebenenfalls eine Verlustbescheinigung eingeholt werden, damit die Verluste verrechnet werden können - Stichtag dafür ist der 15. Dezember.
Vorabpauschale wird fällig
Nicht zu vermeiden sein wird auch im kommenden Jahr die Vorabpauschale. Damit kassiert der Fiskus bereits einen Teil der Abgeltungssteuer, wenn Investmentfonds Gewinne erzielt haben. Und zwar auch dann, wenn die Fonds noch gar nicht verkauft wurden.
Dafür sollte man bereits zum Jahresende ein wenig Cash auf dem Depotkonto haben, wenn der Freistellungsauftrag nicht ausreichen sollte. Denn Anfang Januar ziehen die depotführenden Banken die entsprechenden Beträge ein. Experten empfehlen hier rund 40 Euro je 10.000 Euro Depotvolumen vorzuhalten, damit die Vorabpauschale problemlos abgeführt werden kann.
Auch abseits von Konto und Depot schlummert noch einiges an finanziellem Potenzial zum Jahresende. Letztmalig können Arbeitnehmer 2024 in den Genuss der so genannten steuerfreien Inflationsausgleichsprämie kommen, weiß hermoney-Expertin Anne Connelly: "In diesem Jahr sollte man mit seinem Arbeitgeber noch einmal über die Inflationsausgleichsprämie sprechen. 3.000 Euro können noch einmal steuer- und abgabenfrei ausgezahlt werden."
Riester und Baukredit überprüfen
Mehr Geld vom Staat kann es dagegen geben, wenn man vor dem Jahreswechsel einmal einen Blick auf seinen Riester- oder Rürup-Vertrag wirft und entsprechend handelt. Und das heißt: Die Beiträge anpassen, falls erforderlich. Denn nur wer vier Prozent seines Jahresbruttoeinkommens in den Riester-Vertrag (abzüglich der Zulagen) steckt, erhält auch die volle Förderung, in Form von und Grund- und Kinderzulagen.
Wer Immobilienbesitzer ist, sollte sich vor Jahresende noch einmal mit der Möglichkeit von Sondertilgungen beschäftigen. Ein Teil des Weihnachtsgeldes oder eines Jahresendbonus in die Tilung des Baukredits zu stecken, senkt die Zinsbelastung für viele Jahre.
Spenden zu Weihnachten
Und nicht zuletzt bieten sich auch Spenden rund um das Weihnachtsfest an, aus mehreren Gründen, so Kerstin Altendorf vom Bankenverband: "Spenden kann man ja auch steuerlich geltend machen. Das ist nicht bloß eine schöne Gelegenheit, sich gesellschaftlich einzubringen und sich solidarisch zu zeigen, sondern es bringt einem ja auch individuell etwas."
Damit die Spende steuerlich auch absetzbar ist, sollte sie an eine gemeinnützige Organisation gehen - oder an eine Stiftung, die eine Spendenquittung ausstellt.