EuGH verurteilt Deutschland Zu wenig Schutz für Blumenwiesen
Wiesen sind Lebensräume für Pflanzen, Vögel und Insekten. Hierzulande wird an bestimmten Standorten jedoch zu früh gemäht und zu viel gedüngt, meint der EuGH. Aus Sicht der Richter verstößt Deutschland damit gegen EU-Recht.
So würde eine Wiese wohl im Bilderbuch aussehen: Bunte Blumen wie Wiesensalbei oder Wiesenknopf blühen um die Wette, Schmetterlinge wie der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling flattern im Wind, und über allem ist der Gesang des seltenen Wiesenpiepers zu hören.
Solche wertvollen Lebensräume gibt es an verschiedenen Standorten, um zwei davon ging es nun in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) - die "Magere Flachland-Mähwiese" und die "Berg-Mähwiese". Deren Hauptkennzeichen: magerer Boden und gemäht wird nur selten.
Zustand von Mähwiesen wird laut NABU schlechter
Doch das Bilderbuch-Idyll bröckle vielerorts, der Zustand von Mähwiesen werde schlechter, sagt Cäcilia von Hagenow, Referentin für Agrarpolitik und ländliche Räume beim Naturschutzbund Deutschland (NABU). Landwirte bräuchten energiereiches Futter für eine hohe Milchleistung ihrer Kühe. "Und genau das führt dazu, dass Grünland sehr intensiv bewirtschaftet wird, dass häufig gemäht wird und häufig gedüngt wird. Und das ist für die artenreichen Wiesen ein Problem."
Die Wiesen würden nämlich verarmen und statt vieler seltener dominierten nur noch wenige Allerwelts-Futtergras-Arten. Oder Wiesen würden gleich ganz umgepflügt, um zum Beispiel Maisäcker daraus zu machen. Darüber hatte sich der NABU bereits 2014 bei der EU-Kommission beschwert. Die Kommission sah diesen mangelnden Wiesenschutz ebenfalls und verklagte Deutschland daraufhin vor dem EuGH.
EuGH stellt Verstoß gegen Richtlinie fest
Heute dann das eindeutige Urteil aus Luxemburg: Deutschland verstößt gegen EU-Recht, genauer gegen die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Diese verlangt, dass die EU-Mitgliedstaaten dafür sorgen müssen, dass sich der Zustand wertvoller Lebensräume in sogenannten Natura-2000-Gebieten nicht verschlechtert.
Gegen diese Pflicht aber verstößt Deutschland im Fall der "Mageren Flachland-Mähwiese" und der "Berg-Mähwiese". Es gebe für sie keine Schutzmaßnahmen, stattdessen sorgten Überdüngung und zu frühes Mähen dafür, dass immer mehr dieser Lebensräume verschwinden, so die Richterinnen und Richter.
"Alarmierender Weckruf für besseren Naturschutz"
Der NABU nennt das Urteil einen "alarmierenden Weckruf für besseren Naturschutz". Cäcilia von Hagenow fordert jetzt effektive Maßnahmen zum Schutz von Wiesen, wie zum Beispiel: "Geringere Mähhäufigkeit und eine geringere Düngung. Aber dafür braucht es auch vor allem Fachpersonal in den Behörden, die mit den Landwirten das gemeinsam umsetzen und eine gewissen Aufklärungsarbeit leisten."
Von der Deutschen Umwelthilfe heißt es in einer ersten Reaktion, ein besserer Wiesenschutz diene auch als Schlüssel für Klimaanpassung und natürlichen Wasserrückhalt.
Die Konsequenz aus dem Luxemburger Urteil: Um seinen Verpflichtungen nachzukommen, muss Deutschland jetzt glaubhaft darlegen, wie es die betroffenen Wiesen künftig besser schützen will. Passiert das nicht, drohen in einem zweiten Schritt Geldstrafen.